Ohne die Einbindung eines Kreditinstituts, sprich einer Banküberweisung als Beweis, darf keine Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen in Anspruch genommen werden. Es reicht nicht aus, wenn die Rechnung von einem Gesellschafterverrechnungskonto bezahlt wird. Die Bezahlung der Handwerkerleistung muss vom eigenem Konto getätigt worden sein.
top of page
Steuerkanzlei.
bottom of page
Comments