top of page

Steuerbegünstigte Sprinterklausel

  • Autorenbild: Martin Reiss
    Martin Reiss
  • 6. Sept. 2021
  • 1 Min. Lesezeit

Wird im Rahmen einer Abfindung zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer eine Sprinterklausel vereinbart, ist der daraus resultierende Zahlungsbetrag, neben der eigentlichen Abfindung, ebenfalls ermäßigt zu besteuern.

Die Sprinterklausel beinhaltet, dass der dem Arbeitnehmer das Recht eingeräumt wird, gegen einen weiteren Abfindungsbetrag, das Arbeitsverhältnis vor dem eigentlich vereinbarten Datum zu beenden.

 
 

© 2026 REISS by PdL LLC 

Kanzleisitz: Neustraße 10 83512 Wasserburg am Inn
Telefon: Mo.-Do.: 09:00 - 12:00 Uhr 

Telefonnummer: 0049 8071 93100
Termine: Mo.-So.: 12:00 Uhr - 21:00 Uhr

Impressum • Initiativ-Bewerbung FAQ

  • Instagram
  • X
  • Facebook
bottom of page