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Steuerfreier Strom vom Arbeitgeber

  • Autorenbild: Martin Reiss
    Martin Reiss
  • 22. Sept. 2020
  • 1 Min. Lesezeit

Darf ein Arbeitnehmer sein Elektro- bzw. Hybridelektrofahrzeug im Betrieb des Arbeitgebers verbilligt oder kostenlos aufladen, liegt kein steuerpflichtiger Arbeitslohn vor. Das gleiche gilt für die Nutzung einer vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Ladevorrichtung.


Die Steuerbefreiung greift stets, unabhängig ob es sich um ein betriebliches oder ein privates Fahrzeug handelt, soweit die Leistung zusätzlich zum ohnehin gewährten Arbeitslohn erbracht wird.


Steuerpflichtiger Arbeitslohn liegt hingegen vor, wenn der Arbeitgeber die vom Arbeitnehmer selbst getragenen Stromkosten für die Aufladung des privaten Fahrzeugs im Privathaushalt erstattet.

 
 

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