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Steuerliche Entlastung bei wirtschaftlichen Schwierigkeiten

  • Autorenbild: Martin Reiss
    Martin Reiss
  • 16. März 2020
  • 1 Min. Lesezeit

Unternehmen in den unterschiedlichsten Branchen rechnen mit wirtschaftlichen Schwierigkeiten aufgrund der Ausbreitung des Coronavirus.


Steuerliche Maßnahmen können unter Umständen zur Entlastung beitragen.


Es besteht die Möglichkeit einen Antrag auf Herabsetzung oder Aussetzung laufender Vorauszahlungen zur Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer zu stellen.

Des Weiteren kann ein Antrag auf Stundung oder Ratenzahlung fälliger Steuerzahlungen gestellt werden.


Wurden bereits Säumniszuschläge vom Finanzamt festgesetzt so kann ein Antrag auf Erlass dieser Säumniszuschläge gestellt werden

Die soeben genannten Maßnahmen gelten nicht nur im Zusammenhang mit dem Coronavirus und können im Allgemeinen dazu führen Liquiditätsengpässe zu vermeiden. Die Anträge sollten generell frühzeitig beim Finanzamt gestellt werden.


Zudem werden kurzfristig Sonderregelungen zum Bezug von Kurzarbeitergeld veröffentlicht, um für Betriebe einen finanziellen Ausgleich des Entgeltausfalls, im Zusammenhang mit Arbeitsausfällen durch das Virus, zu ermöglichen.

 
 

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