Aufwendungen aufgrund einer psychischen Krankheit können grundsätzlich als außergewöhnliche Belastungen die Einkommensteuer mindern.
Wird ein Kostenanteil durch die Krankenkasse übernommen oder liegt ein amtsärztliches Attest bzw. eine Bescheinigung des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung vor, können die eigenen Aufwendungen steuerliche geltend gemacht werden.
Werden die Kosten vollständig von der Krankenkasse erstattet oder es liegt keine notwendige ärztliche Bescheinigung vor, entfällt der Ansatz als außergewöhnliche Belastung.
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