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  • AutorenbildMartin Reiss

Steuerpflichtiges Sterbegeld

Für die Versorgung der Hinterbliebenen dient das Sterbegeld für Beamte. Gemäß dem Steuergesetz sind Bezüge aus öffentlichen Mitteln steuerfrei, soweit diese wegen Hilfsbedürftigkeit gewährt werden.


Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg sieht den Zusammenhang zwischen den Bezügen und der Hilfsbedürftigkeit und erkennt danach die Steuerbefreiung an.


Anderer Auffassung ist das Finanzgericht Düsseldorf, da bei den Bezügen der konkrete finanzielle Bedarf der Hinterbliebenen nicht ausschlaggebend ist. Zudem sind die Sterbegelder aus der Sozialversicherung und aus den Versorgungswerken steuerpflichtig. Eine Anrechnung des Sterbegelds auf die Beerdigungskosten entfällt jedoch aufgrund der Steuerpflicht der Bezüge.

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