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AutorenbildMartin Reiss

Steuerstrategien zum Jahreswechsel 2019/2020

Für Arbeitnehmer kann es vorteilhaft sein, berufsbezogene Ausgaben oder variable

Gehaltsbestandteile vorzuziehen oder in das nächste Jahr zu verlagern. Maßgebend

ist grundsätzlich das Zu- und Abflussprinzip. Sofern die Werbungskosten

insgesamt unter dem Pauschbetrag von 1.000 EUR liegen werden, sollten noch

ausstehende Aufwendungen (z. B. für Fachliteratur oder Arbeitsmittel) nach Möglichkeit

in das Jahr 2020 verschoben werden.


Bei der Verlagerung von Ausgaben oder Einnahmen ist aber nicht nur die Steuerprogression zu beachten.


Spätestens zum Jahresende sollten Arbeitgeber und Belegschaft prüfen, ob die

vielseitigen Möglichkeiten von steuerfreien und begünstigten Lohnbestandteilen

optimal ausgeschöpft wurden. Darunter fallen beispielsweise Sachbezüge

unter Ausnutzung der monatlichen Freigrenze von 44 EUR oder der Rabattfreibetrag

von 1.080 EUR (jährlich) für vom Betrieb angebotene Waren.

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