Wird ein Versorgungsguthaben, welches über Jahre im Rahmen einer Entgeltumwandlung angesammelt wurde, als Einmalzahlung vergütet, kann die tarifermäßigte Besteuerung angewandt werden.
Die Voraussetzung hierfür ist die Vergütung für eine mehrjährige Tätigkeit. Diese liegt vor, wenn die Beitragszahlungen innerhalb mindestens zwei Kalenderjahre und im Einzelnen mehr als zwölf Monate erfolgten.
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