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💔 Ab Dezember weniger Witwenrente: Warum Hunderttausende Frauen betroffen sind – und was das steuerlich bedeutet 💶

  • Autorenbild: Martin Reiss
    Martin Reiss
  • vor 1 Stunde
  • 4 Min. Lesezeit

Ab dem 1. Dezember 2025 steht für viele Hinterbliebene in Deutschland eine unangenehme Überraschung an:Hunderttausende Frauen müssen sich auf eine geringere Witwenrente einstellen.


Der Grund? Eine Änderung in der Rentenberechnung, die auf den ersten Blick harmlos klingt – aber für viele Rentnerinnen und Rentner spürbare finanzielle Folgen hat.Im Folgenden erfährst du, was sich ändertwer besonders betroffen ist, und was das steuerlich bedeutet. 👇



🧾 Was genau passiert?


Bisher gab es für viele Rentnerinnen und Rentner einen Zuschlag zur Erwerbsminderungsrente.Dieser Zuschlag sollte Menschen unterstützen, die frühzeitig erwerbsgemindert waren und dadurch geringere Rentenansprüche hatten.


👉 Bislang wurde dieser Zuschlag nicht auf die Witwen- oder Witwerrente angerechnet.Er galt als „außerhalb“ der Rente – also als zusätzlicher Bonus, der die Hinterbliebenenrente nicht schmälerte.


Doch ab Dezember 2025 ändert sich das:Der Zuschlag wird künftig fester Bestandteil der Rente und zählt damit zum anrechenbaren Einkommen.Das bedeutet:


Wer eine eigene Rente mit Zuschlag bezieht und gleichzeitig eine Witwen- oder Witwerrente bekommt, muss künftig mit Kürzungen rechnen.


👩‍🦳 Wer ist besonders betroffen?


Nach Schätzungen der Deutschen Rentenversicherung sind rund 750.000 Frauen betroffen.Warum so viele? Weil Frauen in Deutschland häufiger Witwenrente beziehen – und oft selbst eine eigene (Erwerbsminderungs- oder Alters-)Rente erhalten.


💡 Besonders betroffen sind:


  • Witwen mit eigener Erwerbsminderungsrente oder einer daraus folgenden Altersrente

  • Frauen mit niedriger bis mittlerer eigener Rente, die durch den Zuschlag über den Freibetrag rutschen

  • Hinterbliebene, die bisher von der Übergangsregelung profitiert haben (§ 307j SGB VI)

  • Personen mit Nebeneinkünften (z. B. Minijob, Betriebsrente, Kapitalerträge), die den Freibetrag zusätzlich überschreiten


👉 Laut Experten müssen Betroffene durchschnittlich mit rund 200 Euro weniger im Monat rechnen – in Einzelfällen sogar deutlich mehr. 😟



💰 Beispielrechnung – so wirkt sich die Änderung aus


Eine Witwe erhält:

  • Eigene Rente: 1.050 €

  • Neuer Zuschlag ab Dezember: +70 €

  • Gesamt­rente: 1.120 €


Der Freibetrag für Hinterbliebenenrenten liegt (Stand 2025) bei etwa 1.077 € netto.Alles, was darüber liegt, wird zu 40 % angerechnet.


➡️ 1.120 € – 1.077 € = 43 € über Freibetrag➡️ 40 % davon = 17,20 € Kürzung


Ihre Witwenrente sinkt also – obwohl die eigene Rente durch den Zuschlag gestiegen ist.In vielen Fällen fällt die Kürzung aber deutlich höher aus.



📚 Warum wird das geändert?


Die bisherige Regelung, dass der Zuschlag nicht angerechnet wird, war zeitlich befristet.Sie galt als Übergangsregelung zur Entlastung von Rentnerinnen und Rentnern (§ 307j Abs. 4 Satz 2 SGB VI).


Diese läuft nun Ende November 2025 aus.Ab Dezember zählt der Zuschlag als regulärer Bestandteil der Rente – und damit als Einkommen im Sinne der Einkommensanrechnung auf die Witwenrente.


➡️ Fazit: Kein „versteckter Bonus“ mehr – der Zuschlag erhöht das anrechenbare Einkommen und kann so die Witwenrente schmälern.



⚖️ Steuerliche Auswirkungen – das solltest du wissen


Auch steuerlich kann sich diese Änderung bemerkbar machen.Denn sowohl die eigene Rente als auch die Witwenrente gelten als steuerpflichtige Einkünfte nach dem Einkommensteuergesetz (§ 22 Nr. 1 Satz 3 a EStG).


🔹 1. Nachgelagerte Besteuerung


Die Renten werden in Deutschland nachgelagert besteuert – das heißt:Je jünger der Renteneintritt, desto höher der steuerpflichtige Anteil.

Wenn nun der Zuschlag in die eigene Rente integriert wird, steigt:

  • die Gesamthöhe der steuerpflichtigen Einkünfte, aber

  • gleichzeitig sinkt die Witwenrente, die ebenfalls steuerpflichtig ist.

Das kann dazu führen, dass sich die steuerliche Gesamtbelastung leicht verschiebt, aber in den meisten Fällen bleibt das Nettoeinkommen trotzdem geringer.


🔹 2. Einkommensanrechnung nach SGB VI


Für die Berechnung der Witwenrente gilt § 97 SGB VI:

  • Einkommen bis zum Freibetrag bleibt anrechnungsfrei.

  • Einkommen über dem Freibetrag wird zu 40 % angerechnet.

Der Freibetrag liegt aktuell bei:

  • 1.077 € monatlich (West)

  • 1.028 € monatlich (Ost)

Diese Beträge werden jährlich angepasst.Alles, was darüber liegt – etwa Zuschläge, Betriebsrenten oder Mieteinnahmen – kann die Witwenrente senken.


🔹 3. Tipp: Steuerliche Optimierung prüfen


Gerade bei älteren Ehepaaren lohnt sich ein Blick auf die Steuererklärung nach dem Todesfall.Manchmal kann eine getrennte Veranlagung oder das Ausnutzen von Sonderausgaben helfen, die Steuerbelastung etwas abzufedern.



🧮 Was Betroffene jetzt tun sollten


  1. 👉 Rentenbescheid prüfen:

    Schau genau hin, ob dein Zuschlag bereits im Rentenbetrag enthalten ist oder separat ausgewiesen wird.


  2. 📞 Beratung nutzen:

    Lass dich von einem Rentenberater oder Steuerberater beraten – besonders, wenn du eine Witwenrente und eine eigene Rente erhältst.

  3. 📆 Planung ab 2025:

    Wer weiß, dass er betroffen sein könnte, kann eventuell Einkünfte steuern – etwa Auszahlungen aus Betriebsrenten oder Abfindungen zeitlich planen.

  4. 📝 Steuererklärung anpassen:

    Durch die veränderte Rentenhöhe kann sich dein steuerpflichtiges Einkommen ändern. Prüfe daher auch, ob du noch alle Freibeträge und Werbungskostenpauschalen nutzt.



❤️ Fazit


Die Änderung ab Dezember 2025 ist mehr als nur ein technischer Rechenfehler – sie betrifft das Leben vieler Frauen ganz real.Was als kleine Anpassung im Gesetz klingt, bedeutet für viele Witwen: spürbar weniger Geld im Portemonnaie.


👉 Wichtig:

  • Prüfe frühzeitig deine Rentenunterlagen.

  • Nutze steuerliche Beratung, um Nachteile zu vermeiden.

  • Und informiere dich, wie du dein Einkommen gestalten kannst, um unter dem Freibetrag zu bleiben.


Denn wer Bescheid weiß, kann rechtzeitig reagieren – und muss nicht überrascht feststellen, dass die Witwenrente plötzlich geschrumpft ist. 💡💶


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