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  • AutorenbildMartin Reiss

Akteneinsicht im Steuerverwaltungsverfahren

Das Niedersächsische Finanzgericht hat in einem Urteil entschieden, dass dem Steuerpflichtigen aufgrund des Auskunftsrechts gegebenenfalls ein Anspruch auf die Akteneinsicht im Verwaltungsverfahren zusteht.


Die tatsächliche Akteneinsicht ist sodann vom Finanzamt nach pflichtgemäßen Ermessen zu beurteilen und darf nicht pauschal abgewiesen werden.

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