top of page

Akteneinsicht im Steuerverwaltungsverfahren

  • Autorenbild: Martin Reiss
    Martin Reiss
  • 4. Mai 2022
  • 1 Min. Lesezeit

Das Niedersächsische Finanzgericht hat in einem Urteil entschieden, dass dem Steuerpflichtigen aufgrund des Auskunftsrechts gegebenenfalls ein Anspruch auf die Akteneinsicht im Verwaltungsverfahren zusteht.


Die tatsächliche Akteneinsicht ist sodann vom Finanzamt nach pflichtgemäßen Ermessen zu beurteilen und darf nicht pauschal abgewiesen werden.

 
 

© 2026 REISS by PdL LLC 

Kanzleisitz: Neustraße 10 83512 Wasserburg am Inn
Telefon: Mo.-Do.: 09:00 - 12:00 Uhr 

Telefonnummer: 0049 8071 93100
Termine: Mo.-So.: 12:00 Uhr - 21:00 Uhr

Impressum • Initiativ-Bewerbung FAQ

  • Instagram
  • X
  • Facebook
bottom of page