top of page

Aliasnamen auf Rechnungen

  • Autorenbild: Martin Reiss
    Martin Reiss
  • 27. Okt. 2021
  • 1 Min. Lesezeit

Ein Aliasname gilt laut der Finanzverwaltung als behördlich genehmigter Zweitname und kann als Namensangabe innerhalb der Rechnungsstellung verwendet werden.

Für bezogene Leistungen ist sodann neben dem Aliasnamen ist die ausstellende Behörde und die entsprechende Verwaltungsnummer in der Rechnung mit aufzuführen.

 
 

© 2026 REISS by PdL LLC 

Kanzleisitz: Neustraße 10 83512 Wasserburg am Inn
Telefon: Mo.-Do.: 09:00 - 12:00 Uhr 

Telefonnummer: 0049 8071 93100
Termine: Mo.-So.: 12:00 Uhr - 21:00 Uhr

Impressum • Initiativ-Bewerbung FAQ

  • Instagram
  • X
  • Facebook
bottom of page