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💇‍♂️ Friseur steuerlich absetzen als Unternehmer?

  • Autorenbild: Martin Reiss
    Martin Reiss
  • vor 8 Stunden
  • 3 Min. Lesezeit

Warum gepflegtes Auftreten wichtig ist – aber steuerlich trotzdem privat bleibt


Viele Unternehmer und Selbstständige argumentieren völlig nachvollziehbar:

„Ich bin das Gesicht meines Unternehmens. Mein Auftreten entscheidet über Vertrauen, Kompetenz und Umsatz.“

Gerade bei beratenden Berufen, im Vertrieb, bei Führungskräften oder im Social-Media-Bereich spielt das äußere Erscheinungsbild eine große Rolle. ✨


Doch die steuerliche Beurteilung folgt nicht dem subjektiven Empfinden, sondern klaren gesetzlichen Vorgaben.



📌 Gesetzliche Grundlage: § 12 EStG – Kosten der privaten Lebensführung


Das Einkommensteuerrecht unterscheidet strikt zwischen:

  • betrieblich veranlassten Aufwendungen (§ 4 Abs. 4 EStG)

  • privaten Lebenshaltungskosten (§ 12 EStG)


Friseurkosten zählen nach ständiger Rechtsprechung eindeutig zur privaten Lebensführung.


Das betrifft:

  • 💇‍♀️ Haarschnitt

  • 💈 Bartpflege

  • 💄 Make-up

  • 💅 Kosmetik

  • 🧴 Körperpflege


Selbst wenn Sie täglich Kundentermine haben oder regelmäßig präsentieren, bleibt die rechtliche Einordnung gleich.



⚖️ Warum ist der Friseur nicht abzugsfähig?


Der entscheidende Punkt ist die sogenannte typisierende Betrachtungsweise.

Das Finanzamt prüft nicht Ihre individuelle Motivation, sondern fragt:

Ist diese Ausgabe ihrer Art nach typischerweise privat?

Ein Haarschnitt dient immer auch:

  • der persönlichen Hygiene

  • dem gesellschaftlichen Erscheinungsbild

  • dem privaten Wohlbefinden


Da sich der private und betriebliche Anteil objektiv nicht sauber trennen lässt, greift das Aufteilungsverbot.


Ergebnis:👉 Keine steuerliche Absetzbarkeit.



🏛 Warum bekommen Politiker solche Kosten erstattet?


Vereinfacht gesagt: In Einzelfällen erfolgt bei Mandatsträgern eine haushaltsrechtliche Aufwandserstattung im Rahmen öffentlicher Repräsentationspflichten. Das ist kein einkommensteuerlicher Betriebsausgabenabzug, sondern basiert auf besonderen öffentlich-rechtlichen Regelungen – und ist daher nicht auf Unternehmer übertragbar.



❗ Typische Fehlannahmen von Selbstständigen


Viele Steuerpflichtige argumentieren:

  • „Ich trete ausschließlich geschäftlich auf.“

  • „Mein Umsatz hängt direkt von meinem Erscheinungsbild ab.“

  • „Ohne gepflegtes Auftreten verliere ich Kunden.“


Das mag wirtschaftlich zutreffen – steuerlich ist es jedoch irrelevant.


Auch folgende Berufsgruppen können Friseurkosten nicht absetzen:

  • Steuerberater

  • Rechtsanwälte

  • Unternehmensberater

  • Immobilienmakler

  • Coaches

  • Geschäftsführer

  • Influencer


🚫 Risiko bei falscher Buchung

Friseurkosten werden häufig gebucht als:

  • Repräsentationskosten

  • Marketingaufwand

  • Unternehmerische Außenwirkung

  • Betriebsausgaben allgemein


Bei einer Betriebsprüfung werden solche Positionen regelmäßig gestrichen. 🔍

Mögliche Konsequenzen:

  • Gewinnerhöhung

  • Nachzahlung von Einkommensteuer und Gewerbesteuer

  • Zinsbelastung

  • unnötige Diskussionen mit dem Finanzamt


Gerade kleine Beträge können über Jahre hinweg relevant werden.



✅ Was können Unternehmer stattdessen steuerlich sinnvoll nutzen?


Auch wenn der Friseur nicht abzugsfähig ist, gibt es zahlreiche legale Gestaltungsmöglichkeiten.


Hier einige praxisnahe Tipps für Steuerpflichtige:


1️⃣ Berufskleidung korrekt einordnen 👔

Absetzbar ist ausschließlich:

  • typische Berufskleidung

  • Schutzkleidung

  • Uniformen


Nicht abzugsfähig bleibt bürgerliche Kleidung – selbst wenn sie nur im Büro getragen wird.


2️⃣ Marketingkosten gezielt nutzen 📣

Abzugsfähig sind unter anderem:

  • professionelle Fotoshootings

  • Imagefilme

  • Social-Media-Produktionen

  • Website-Gestaltung

  • Branding-Agenturen


Hier liegt echtes steuerliches Potenzial.


3️⃣ Bewirtungskosten richtig dokumentieren 🍽️

70 % der angemessenen Bewirtungskosten sind abzugsfähig – sofern:

  • ordnungsgemäße Rechnung vorliegt

  • Anlass dokumentiert ist

  • Teilnehmer benannt sind


Fehlende Angaben führen zur kompletten Streichung.


4️⃣ Reisekosten vollständig ausschöpfen ✈️

Absetzbar sind:

  • Fahrtkosten

  • Verpflegungsmehraufwand

  • Übernachtung

  • Reisenebenkosten


Gerade hier wird häufig Geld verschenkt.


5️⃣ Fortbildung und Coaching 📚

Beruflich veranlasste:

  • Seminare

  • Online-Kurse

  • Fachliteratur

  • Unternehmer-Coaching


sind in voller Höhe abzugsfähig.


6️⃣ Investitionen strategisch planen 💡

Durch gezielte Nutzung von:

  • Sofortabschreibung

  • GWG-Regelungen

  • Investitionsabzugsbetrag

  • Sonderabschreibungen


lassen sich Steuerlasten aktiv steuern.



💼 Strategischer Blick statt Einzelbeleg-Diskussion


Professionelle Steueroptimierung bedeutet nicht, private Kosten kreativ umzudeuten.

Sondern:

  • legale Gestaltungsspielräume nutzen

  • klare Dokumentation führen

  • steuerliche Risiken vermeiden

  • Betriebsprüfungen entspannt entgegensehen



📌 Fazit: Gepflegt auftreten ja – steuerlich geltend machen nein


Auch wenn Sie als Unternehmer täglich Kompetenz ausstrahlen müssen:

👉 Der Friseurbesuch bleibt steuerlich privat.


Stattdessen lohnt es sich, dort zu optimieren, wo das Steuerrecht echte Gestaltungsmöglichkeiten bietet. Das spart nicht nur Steuern – sondern auch Nerven. 😊


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