Im „privaten“ Bereich kommt es vor allem auf die persönlichen Verhältnisse
an, ob Ausgaben vorgezogen oder in das Jahr 2020 verlagert werden sollten.
Eine Verlagerung kommt insbesondere in Betracht bei:
•• Sonderausgaben (z. B. Spenden),
•• außergewöhnlichen Belastungen (z. B. Arzneimittel) und
•• Handwerkerleistungen.
Comments