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Ausgabenverlagerung im "privaten" Bereich

Im „privaten“ Bereich kommt es vor allem auf die persönlichen Verhältnisse

an, ob Ausgaben vorgezogen oder in das Jahr 2020 verlagert werden sollten.


Eine Verlagerung kommt insbesondere in Betracht bei:


•• Sonderausgaben (z. B. Spenden),

•• außergewöhnlichen Belastungen (z. B. Arzneimittel) und

•• Handwerkerleistungen.

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