In tariflich nicht gebundenen Unternehmen gilt seit dem 01.01.2020 ein Mindestlohn für Auszubildende im ersten Lehrjahr in Höhe von 515,00 Euro.
In den kommenden Jahren wird sich die Mindestausbildungsvergütung weiter erhöhen. Im Jahr 2021 beträgt die Mindestausbildungsvergütung dann bereits 550,00 Euro, im Jahr 2022 sind es 585,00 Euro und ab dem Jahr 2023 steigt der Mindestlohn für Auszubildende auf 620,00 Euro.
Für Auszubildende im zweiten, dritten und vierten Lehrjahr steigt der Lohn nochmals. Im zweiten Lehrjahr erhalten Auszubildende 18 Prozent mehr, im dritten Jahr sind es 35 Prozent und im vierten Jahr 40 Prozent.
Wenn tariflich ein geringerer Lohn vorgesehen ist, so darf dieser weitergezahlt werden.
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