Am 30. März 2022 wurde die Aufforderung zur Abgabe der Grundsteuererklärung für den Hauptfeststellungszeitpunkt zum 1. Januar 2022 vom Bayerischen Landesamt für Steuern öffentlich bekanntgegeben.
Demnach sind die Grundsteuererklärungen bis zum 31. Oktober 2022 dem jeweiligen zuständigen Finanzamt zu übermitteln.
Abgabepflichtig sind Eigentümer von Grundstücken beziehungsweise von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben, wobei die Eigentumsverhältnisse zum 1. Januar 2022 maßgeblich sind.
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