Bei Online-Plattformen, wie „Only Fans“ können Personen auf Ihrem Profil Videos und Fotos bereitstellen, welche von Kunden gegen ein Entgelt eingesehen werden können.
Die Online-Vermittlungsplattform leitet das Entgelt nach Abzug einer prozentualen Gebühr an die Bereitsteller der Inhalte weiter.
Innerhalb eines Klageverfahrens im Vereinigten Königreich wird nun auf Grundlage der Mehrwertsteuerrichtlinie entschieden werden, auf welchen Betrögen konkret die Mehrwertsteuer für die Vermittlungsplattform berechnet werden muss.
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