top of page

🌴 Wie kann ich meinen Urlaub von der Steuer absetzen?

  • Autorenbild: Martin Reiss
    Martin Reiss
  • vor 7 Minuten
  • 3 Min. Lesezeit

... und was Bildungsurlaub damit zu tun hat


Urlaub ist Erholung, Fortbildung ist Arbeit – steuerlich zwei völlig verschiedene Welten. Trotzdem gibt es Situationen, in denen eine Reise tatsächlich steuerlich relevant wird. Wichtig ist der Grundsatz:


Nicht die Reise ist steuerlich relevant – sondern der berufliche Zweck.


Wenn du privat am Strand liegst, ist das Finanzamt blind wie die Sonne am Mittag.Wenn du aber beruflich unterwegs bist und am Ende nur zufällig Meeresluft riechst, sieht die Sache anders aus.


Die Kunst liegt in der klaren Trennung.



✈️ 1. Reine Urlaubsreisen – steuerlich nicht absetzbar


Zuerst die ehrliche Grundlage:

Reine Erholungsurlaube sind niemals steuerlich absetzbar. Keine Ausnahme, keine versteckte Hintertür, kein Trick.


Warum?Weil es keinen beruflichen Zusammenhang gibt – und den braucht das Finanzamt zwingend.



🎓 2. Bildungsurlaub – was ist das steuerlich?


Bildungsurlaub ist eine wunderbare Sache:Arbeitnehmer können sich bis zu fünf Tage pro Jahr freistellen lassen, um berufliche oder politische Weiterbildung zu besuchen.


Wichtig für die Steuer:

Der Bildungsurlaub selbst ist kein steuerlicher Vorteil.Er bedeutet nur, dass du bezahlt frei bekommst.


Die Kosten des Kurses können jedoch steuerlich absetzbar sein, wenn er beruflich relevant ist. Dazu gleich mehr.



💼 3. Fortbildungsreisen: Wenn die Reise beruflichen Zwecken dient


Hier wird es interessant:Eine Reise kann komplett oder teilweise abzugsfähig sein, wenn der berufliche Anteil überwiegt.


Was heißt das?

Der Reise muss ein klarer beruflicher Zweck zugrunde liegen.

Beispiele:

  • Teilnahme an einem Fachkongress

  • Workshops

  • Seminare oder Fortbildungen

  • Teilnahme an branchenspezifischen Meetups

  • Spezialisierungslehrgänge

  • Bildungsreise mit organisiertem, arbeitsbezogenem Programm


Wenn du also drei Tage an einem Fachseminar teilnimmst und zwei Tage privat verlängerst, gilt:

  • 3 Tage: beruflich → steuerlich absetzbar

  • 2 Tage: privat → nicht absetzbar


Das Finanzamt unterscheidet taggenau.



🧾 Was ist bei beruflich veranlassten Reisen absetzbar?


Wenn die Reise beruflich begründet ist, sind absetzbar:

  • Reisekosten (Bahn, Flug, PKW)

  • Hotelkosten

  • Verpflegungspauschalen

  • Seminar- und Kursgebühren

  • Fachliteratur

  • anteilige Internet- oder Telefonkosten


Nicht absetzbar:Alles, was eindeutig privat ist (z. B. Bootstour, Hamam, Tauchkurs, Cocktailkurs… auch wenn er beruflich interessantwäre).



🌍 4. Wenn der Ort exotisch ist: Misstrauen inklusive


Ein Steuerseminar in München? Kein Problem.

Ein „Kreativitätskurs“ in Bali? Da hebt das Finanzamt die Augenbraue.

Es gilt der Grundsatz:

Je touristischer der Ort, desto stärker muss der berufliche Zweck nachgewiesen werden.


Das heißt nicht, dass es unmöglich ist – aber die Dokumentation muss wasserdicht sein.



📚 5. Bildungsurlaub + Fortbildungskosten: Wo ist der Vorteil?


Wenn du Bildungsurlaub nutzt, um einen beruflichen Kurs zu besuchen, kannst du:

  • Kursgebühren als Werbungskosten / Betriebsausgaben absetzen

  • Reisekosten absetzen, wenn der Kurs nicht lokal ist

  • Hotel- und Verpflegungspauschalen geltend machen


Der Bildungsurlaub selbst ist einfach ein nettes Extra:Du musst keinen normalen Urlaub dafür „opfern“.


Steuerlich relevant wird also: die Fortbildung – nicht der Bildungsurlaub.



📌 6. Mischreisen – beruflich und privat gemischt


Mischreisen sind häufig. Beispiel:

Du fliegst nach Berlin für ein zweitägiges Seminar und hängst drei private Tage dran.

Die Aufteilung sieht so aus:

  • Flug: anteilig absetzbar, wenn beruflicher Teil zeitlich überwiegt

  • Hotel: nur für die beruflichen Tage

  • Verpflegungspauschale: für berufliche Tage

  • Seminarkosten: immer voll absetzbar


Wenn die Reise überwiegend privat ist (z. B. 1 Tag Seminar, 9 Tage Strand), ist der gesamte Flug privat.


Regel: Überwiegt der private Teil, wird die ganze Reise privat behandelt.



📘 7. Beispiele aus der Praxis


Beispiel A: berufliche Weiterbildung in Hamburg

  • 2 Tage Seminar

  • 1 Tag privat drangehängt ➡️ Absetzbar: Seminar + 2 Nächte Hotel + Reisekosten + Verpflegung für berufliche Tage.


Beispiel B: Yoga-Retreat in Spanien

„Zur Stressbewältigung im Beruf“ ➡️ Private Reise, 0 % absetzbar.


Beispiel C: Fachkongress in Portugal, Vollprogramm

  • 4-tägiges offizielles Fachprogramm ➡️ Auch im Ausland zu 100 % absetzbar – Dokumentation wichtig.


Beispiel D: Bildungsurlaub im Bereich Kommunikation

  • anerkanntes Seminar ➡️ Kurskosten absetzbar, Reisekosten nur, wenn die Reise objektiv notwendig war.



🏁 Fazit: Urlaub absetzen? Nur, wenn er eigentlich keiner ist.


Die Traumidee „Urlaub steuerlich absetzen“ funktioniert nur, wenn der Urlaub in Wahrheit eine berufliche Reise ist. Alles andere führt in die Abteilung „schöne Fantasie, schlechte Steuererklärung“.


Bildungsurlaub ist kein Steuervorteil – aber die Fortbildung, die du darin besuchst, kann steuerlich attraktiv sein.


Die REISS Steuerkanzlei hilft dir,

  • Reisen steuerlich sauber aufzuteilen,

  • beruflichen Bezug korrekt zu dokumentieren

  • und steuerliche Risiken zu vermeiden.


🧭 Und wenn du wirklich Urlaub machen willst: Der ist steuerlich nicht absetzbar – aber menschlich sehr wichtig.



mann Meer urlaub Macbook, lernen, sonnen, REISS Steuerkanzlei

REISS Steuerkanzlei 2025 beste Steuerberater Deutschlands

 
 

© 2025 REISS 

Neustraße 10 83512 Wasserburg am Inn

Telefonzeiten: Mo.-Do.: 09:00 - 12:00 Uhr 
Termine nur nach vorheriger Vereinbarung!

Impressum • Initiativ-Bewerbung FAQ

  • Instagram
  • X
  • Facebook
bottom of page