🌴 Wie kann ich meinen Urlaub von der Steuer absetzen?
- Martin Reiss

- vor 7 Minuten
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... und was Bildungsurlaub damit zu tun hat
Urlaub ist Erholung, Fortbildung ist Arbeit – steuerlich zwei völlig verschiedene Welten. Trotzdem gibt es Situationen, in denen eine Reise tatsächlich steuerlich relevant wird. Wichtig ist der Grundsatz:
Nicht die Reise ist steuerlich relevant – sondern der berufliche Zweck.
Wenn du privat am Strand liegst, ist das Finanzamt blind wie die Sonne am Mittag.Wenn du aber beruflich unterwegs bist und am Ende nur zufällig Meeresluft riechst, sieht die Sache anders aus.
Die Kunst liegt in der klaren Trennung.
✈️ 1. Reine Urlaubsreisen – steuerlich nicht absetzbar
Zuerst die ehrliche Grundlage:
Reine Erholungsurlaube sind niemals steuerlich absetzbar. Keine Ausnahme, keine versteckte Hintertür, kein Trick.
Warum?Weil es keinen beruflichen Zusammenhang gibt – und den braucht das Finanzamt zwingend.
🎓 2. Bildungsurlaub – was ist das steuerlich?
Bildungsurlaub ist eine wunderbare Sache:Arbeitnehmer können sich bis zu fünf Tage pro Jahr freistellen lassen, um berufliche oder politische Weiterbildung zu besuchen.
Wichtig für die Steuer:
Der Bildungsurlaub selbst ist kein steuerlicher Vorteil.Er bedeutet nur, dass du bezahlt frei bekommst.
Die Kosten des Kurses können jedoch steuerlich absetzbar sein, wenn er beruflich relevant ist. Dazu gleich mehr.
💼 3. Fortbildungsreisen: Wenn die Reise beruflichen Zwecken dient
Hier wird es interessant:Eine Reise kann komplett oder teilweise abzugsfähig sein, wenn der berufliche Anteil überwiegt.
Was heißt das?
Der Reise muss ein klarer beruflicher Zweck zugrunde liegen.
Beispiele:
Teilnahme an einem Fachkongress
Workshops
Seminare oder Fortbildungen
Teilnahme an branchenspezifischen Meetups
Spezialisierungslehrgänge
Bildungsreise mit organisiertem, arbeitsbezogenem Programm
Wenn du also drei Tage an einem Fachseminar teilnimmst und zwei Tage privat verlängerst, gilt:
3 Tage: beruflich → steuerlich absetzbar
2 Tage: privat → nicht absetzbar
Das Finanzamt unterscheidet taggenau.
🧾 Was ist bei beruflich veranlassten Reisen absetzbar?
Wenn die Reise beruflich begründet ist, sind absetzbar:
Reisekosten (Bahn, Flug, PKW)
Hotelkosten
Verpflegungspauschalen
Seminar- und Kursgebühren
Fachliteratur
anteilige Internet- oder Telefonkosten
Nicht absetzbar:Alles, was eindeutig privat ist (z. B. Bootstour, Hamam, Tauchkurs, Cocktailkurs… auch wenn er beruflich interessantwäre).
🌍 4. Wenn der Ort exotisch ist: Misstrauen inklusive
Ein Steuerseminar in München? Kein Problem.
Ein „Kreativitätskurs“ in Bali? Da hebt das Finanzamt die Augenbraue.
Es gilt der Grundsatz:
Je touristischer der Ort, desto stärker muss der berufliche Zweck nachgewiesen werden.
Das heißt nicht, dass es unmöglich ist – aber die Dokumentation muss wasserdicht sein.
📚 5. Bildungsurlaub + Fortbildungskosten: Wo ist der Vorteil?
Wenn du Bildungsurlaub nutzt, um einen beruflichen Kurs zu besuchen, kannst du:
Kursgebühren als Werbungskosten / Betriebsausgaben absetzen
Reisekosten absetzen, wenn der Kurs nicht lokal ist
Hotel- und Verpflegungspauschalen geltend machen
Der Bildungsurlaub selbst ist einfach ein nettes Extra:Du musst keinen normalen Urlaub dafür „opfern“.
Steuerlich relevant wird also: die Fortbildung – nicht der Bildungsurlaub.
📌 6. Mischreisen – beruflich und privat gemischt
Mischreisen sind häufig. Beispiel:
Du fliegst nach Berlin für ein zweitägiges Seminar und hängst drei private Tage dran.
Die Aufteilung sieht so aus:
Flug: anteilig absetzbar, wenn beruflicher Teil zeitlich überwiegt
Hotel: nur für die beruflichen Tage
Verpflegungspauschale: für berufliche Tage
Seminarkosten: immer voll absetzbar
Wenn die Reise überwiegend privat ist (z. B. 1 Tag Seminar, 9 Tage Strand), ist der gesamte Flug privat.
Regel: Überwiegt der private Teil, wird die ganze Reise privat behandelt.
📘 7. Beispiele aus der Praxis
Beispiel A: berufliche Weiterbildung in Hamburg
2 Tage Seminar
1 Tag privat drangehängt ➡️ Absetzbar: Seminar + 2 Nächte Hotel + Reisekosten + Verpflegung für berufliche Tage.
Beispiel B: Yoga-Retreat in Spanien
„Zur Stressbewältigung im Beruf“ ➡️ Private Reise, 0 % absetzbar.
Beispiel C: Fachkongress in Portugal, Vollprogramm
4-tägiges offizielles Fachprogramm ➡️ Auch im Ausland zu 100 % absetzbar – Dokumentation wichtig.
Beispiel D: Bildungsurlaub im Bereich Kommunikation
anerkanntes Seminar ➡️ Kurskosten absetzbar, Reisekosten nur, wenn die Reise objektiv notwendig war.
🏁 Fazit: Urlaub absetzen? Nur, wenn er eigentlich keiner ist.
Die Traumidee „Urlaub steuerlich absetzen“ funktioniert nur, wenn der Urlaub in Wahrheit eine berufliche Reise ist. Alles andere führt in die Abteilung „schöne Fantasie, schlechte Steuererklärung“.
Bildungsurlaub ist kein Steuervorteil – aber die Fortbildung, die du darin besuchst, kann steuerlich attraktiv sein.
Die REISS Steuerkanzlei hilft dir,
Reisen steuerlich sauber aufzuteilen,
beruflichen Bezug korrekt zu dokumentieren
und steuerliche Risiken zu vermeiden.
🧭 Und wenn du wirklich Urlaub machen willst: Der ist steuerlich nicht absetzbar – aber menschlich sehr wichtig.





