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💼 EÜR vs. Bilanzierung – was ist der Unterschied?

  • Autorenbild: Martin Reiss
    Martin Reiss
  • vor 22 Stunden
  • 3 Min. Lesezeit

Welche Buchführungspflicht gilt für Sie – und welche Methode lohnt sich wirklich?


Einnahmenüberschussrechnung oder Bilanzierung – zwei Begriffe, die oft fallen, wenn es um Buchhaltung geht.Aber was ist eigentlich der Unterschied? Und wann müssen Sie bilanzieren – oder dürfen Sie die einfachere EÜR anwenden?


In diesem Beitrag erfahren Sie, was beide Methoden ausmacht, wer sie nutzen darf und wie Sie entscheiden, welche Variante steuerlich und organisatorisch besser zu Ihnen passt.



📘 1. Was bedeutet EÜR?


Die Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) ist die vereinfachte Gewinnermittlung für kleinere Unternehmen und Freiberufler. Sie basiert auf einem einfachen Prinzip:

Einnahmen minus Ausgaben = Gewinn

Es werden nur tatsächlich geflossene Zahlungen erfasst (Zufluss-Abfluss-Prinzip, § 11 EStG).


✅ Vorteile:

  • Einfach und übersichtlich

  • Kein Jahresabschluss, keine Bilanz notwendig

  • Weniger Buchhaltungsaufwand

  • Geringere Steuerberaterkosten


⚠️ Nachteile:

  • Kein realistisches Bild der Unternehmenslage (keine Vermögensübersicht)

  • Kein Ausweis von Forderungen oder Verbindlichkeiten

  • Für wachsende Unternehmen oft zu ungenau


Wer darf die EÜR anwenden?

  • Freiberufler (z. B. Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater, Designer)

  • Einzelunternehmer und GbRs mit:

    • Umsatz ≤ 800.000 €

    • Gewinn ≤ 80.000 € (laut § 141 AO)

  • Kleinunternehmer (§ 19 UStG)


Beispiel: Ein Grafikdesigner erzielt 60.000 € Umsatz und 30.000 € Gewinn.

→ Er darf eine einfache EÜR abgeben.



📊 2. Was bedeutet Bilanzierung?


Die Bilanzierung ist die doppelte Buchführung, die auf dem Handelsgesetzbuch (HGB) basiert. Hier werden Vermögen, Schulden, Eigenkapital, Aufwendungen und Erträge systematisch erfasst.


Das Jahresergebnis ergibt sich aus:

Betriebsvermögen am Jahresende – Betriebsvermögen am Jahresanfang

Neben der Bilanz gehört immer eine Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) dazu.


✅ Vorteile:

  • Genaue Darstellung der Vermögens- und Finanzlage

  • Pflicht für Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG)

  • Besser für Kreditwürdigkeitsnachweise und Investoren

  • Grundlage für professionelle Unternehmensplanung


⚠️ Nachteile:

  • Höherer Aufwand und höhere Kosten

  • Buchführungspflicht mit komplexen Vorschriften

  • Jahresabschluss mit Bilanz, GuV und ggf. Anhang


Beispiel: Eine GmbH mit 1,2 Mio. € Umsatz muss bilanzieren – auch wenn sie nur geringe Gewinne erzielt.



⚖️ 3. EÜR vs. Bilanzierung im Vergleich

Merkmal

EÜR

Bilanzierung

Rechtsgrundlage

§ 4 Abs. 3 EStG

§§ 238–266 HGB, § 4 Abs. 1 EStG

Prinzip

Einnahmen – Ausgaben

Vermögensvergleich

Buchführung

einfach

doppelte Buchführung

Pflicht

Freiwillig für kleine Betriebe

Pflicht ab bestimmten Grenzen

Aufwand

gering

hoch

Steuerberaterkosten

niedrig

höher

Aussagekraft

gering (nur Gewinn)

hoch (Vermögens- & Finanzlage)


🧮 4. Wann ist die Bilanzierung Pflicht?


Sie müssen bilanzieren, wenn Sie:

  • Kaufmann nach HGB sind (z. B. GmbH, UG, AG)

  • oder als Einzelunternehmer/GbR folgende Grenzen überschreiten:

    • Umsatz > 800.000 €

    • Gewinn > 80.000 € im Jahr


Das Finanzamt kann Sie dann zur Bilanzierung verpflichten. Auch wenn Sie freiwillig bilanzieren, sind Sie an diese Form mindestens für 3 Jahre gebunden.



💡 5. Wann lohnt sich die freiwillige Bilanzierung?


Auch wenn Sie nicht bilanzieren müssen, kann es sich lohnen – z. B. wenn:

  • Sie Kredite aufnehmen oder Investoren gewinnen wollen

  • Sie Ihr Unternehmen verkaufen oder umstrukturieren

  • Sie ein genaues Controlling wünschen

  • Sie in Zukunft stark wachsen wollen


Eine Bilanz schafft Transparenz und Vertrauen – bei Banken, Partnern und auch beim Finanzamt.



📈 6. Welche Methode ist steuerlich günstiger?


Grundsätzlich führt keine Methode automatisch zu weniger Steuern –aber die EÜR kann kurzfristig Liquiditätsvorteile bringen, weil nur gezahlte Beträge zählen (z. B. Abschreibungen erst nach Zahlung).


Bei der Bilanzierung müssen Sie hingegen Rückstellungen, Forderungen und Abgrenzungen berücksichtigen – das kann die Steuerlast zeitlich verschieben.


💬 Tipp der Reiss Steuerkanzlei:Wir prüfen für Sie, welche Gewinnermittlungsart in Ihrem Fall steuerlich optimal ist – insbesondere bei Existenzgründung, Wachstum oder Rechtsformwechsel.


✅ Fazit


Die EÜR ist ideal für kleine Betriebe, Freiberufler und Gründer, die den Aufwand gering halten möchten. Die Bilanzierung bietet sich an, sobald Sie wachsen, mehr Transparenz benötigen oder gesetzlich dazu verpflichtet sind.


Reiss Steuerkanzlei: Wir begleiten Sie bei der Wahl der richtigen Buchführungsart, erklären Ihnen die Unterschiede und übernehmen – auf Wunsch – die komplette Abwicklung digital, zuverlässig und verständlich.


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