📅 Aktuelle Fristen für die Steuererklärung 2025 – Das müssen Sie wissen
- Martin Reiss

- vor 13 Stunden
- 2 Min. Lesezeit
Steuererklärungen gehören zu den wichtigsten Pflichten jedes Steuerzahlers. Doch viele verpassen die Abgabefrist – oft aus Unkenntnis oder weil sich die Regeln regelmäßig ändern. 2025 gelten neue Stichtage, die Sie unbedingt kennen sollten. In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Fristen aktuell gelten, wer verlängerte Abgabefristen nutzen kann und was droht, wenn Sie zu spät dran sind.
💼 1. Wer muss eine Steuererklärung abgeben?
Grundsätzlich gilt: Wer Einkünfte erzielt, die nicht ausschließlich aus nichtselbstständiger Arbeit stammen, ist verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben.
Dazu zählen zum Beispiel:
Selbstständige, Gewerbetreibende und Freiberufler
Arbeitnehmer mit mehreren Arbeitgebern oder Nebeneinkünften
Personen mit Lohnersatzleistungen über 410 € (z. B. Kurzarbeitergeld, Elterngeld)
Ehepaare mit der Steuerklassenkombination III/V oder IV/IV mit Faktor
Steuerpflichtige mit Freibeträgen auf der Lohnsteuerkarte
Auch wenn Sie nicht verpflichtet sind, kann sich die Abgabe lohnen – insbesondere, wenn Sie Steuern zurückbekommen möchten.
🗓️ 2. Abgabefrist für die Steuererklärung 2024
Für das Steuerjahr 2024 endet die reguläre Frist am👉 31. Juli 2025
Bis zu diesem Datum muss Ihre Steuererklärung beim Finanzamt eingegangen sein, wenn Sie keinen Steuerberater beauftragen.
Verpassen Sie diese Frist, drohen Verspätungszuschläge (mindestens 25 € pro angefangenen Monat) sowie Zinsen bei Nachzahlungen.
🧾 3. Verlängerte Frist bei Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein
Wenn Sie Ihre Steuererklärung durch eine Steuerkanzlei oder einen Lohnsteuerhilfeverein erstellen lassen, verlängert sich die Frist automatisch.
Für das Steuerjahr 2024 gilt dann:👉 Abgabe bis 30. April 2026
Das bietet mehr Zeit für die Zusammenstellung der Unterlagen und eine sorgfältige steuerliche Gestaltung.
Aber: Das Finanzamt kann in begründeten Fällen eine vorzeitige Abgabe anfordern – insbesondere, wenn Nachzahlungen erwartet werden.
⏳ 4. Freiwillige Abgabe: Vier Jahre Zeit für Rückerstattung
Wenn Sie nicht zur Abgabe verpflichtet sind, können Sie trotzdem eine Steuererklärung einreichen, um sich zu viel gezahlte Steuern erstatten zu lassen.
Hier gilt eine Frist von vier Jahren.
Beispiel:
Steuerjahr 2024 → Abgabe möglich bis 31. Dezember 2028
Das lohnt sich oft für Arbeitnehmer, die hohe Werbungskosten, Sonderausgaben oder Kinderbetreuungskosten geltend machen möchten.
⚠️ 5. Folgen bei Fristversäumnis
Wer seine Steuererklärung zu spät abgibt, riskiert:
Verspätungszuschläge (mind. 25 € pro Monat)
Zwangsgelder oder geschätzte Steuerbescheide
Verlust des Anspruchs auf Erstattung bei freiwilliger Abgabe nach Ablauf der 4-Jahresfrist
Ein Fristverlängerungsantrag ist möglich, muss aber begründet werden (z. B. Krankheit, fehlende Unterlagen).
🗂️ 6. Welche Unterlagen Sie bereithalten sollten
Für eine schnelle und fehlerfreie Erstellung empfiehlt sich:
Lohnsteuerbescheinigung
Nachweise zu Werbungskosten (z. B. Arbeitsmittel, Fahrtkosten)
Belege zu Sonderausgaben (z. B. Versicherungen, Spenden, Altersvorsorge)
Nachweise zu außergewöhnlichen Belastungen (z. B. Krankheitskosten)
Unterlagen zu Nebeneinkünften oder Vermietung
Digitalisierte Belege sparen Zeit – und machen die Bearbeitung einfacher.
💬 7. Fazit: Besser früh beginnen als spät bezahlen
Je eher Sie Ihre Steuererklärung vorbereiten, desto entspannter läuft der Prozess.
Nutzen Sie rechtzeitig die verlängerten Fristen oder unsere Unterstützung, um Fristen sicher einzuhalten und steuerliche Vorteile voll auszuschöpfen.
Tipp der Reiss Steuerkanzlei: Wir übernehmen Ihre Steuererklärung digital, zuverlässig und fristgerecht – für Privatpersonen, Selbstständige und Unternehmen.



