top of page

💼 Welche Werbungskosten sind absetzbar? – So sparen Sie 2025 richtig Steuern

  • Autorenbild: Martin Reiss
    Martin Reiss
  • vor 13 Stunden
  • 2 Min. Lesezeit

Viele Arbeitnehmer, Selbstständige und Freiberufler verschenken jedes Jahr bares Geld, weil sie zu wenig Werbungskosten in der Steuererklärung angeben. Dabei lassen sich viele berufliche Ausgaben ganz oder teilweise steuerlich absetzen – von Arbeitsmitteln bis Fahrtkosten.


In diesem Beitrag erfahren Sie, was als Werbungskosten gilt, welche Ausgaben absetzbar sind und wie Sie den optimalen Steuervorteil nutzen.



📘 1. Was sind Werbungskosten?


Werbungskosten sind alle Aufwendungen, die mit Ihrer beruflichen Tätigkeit zusammenhängen und dem Zweck dienen, Einnahmen zu erzielen oder zu sichern (§ 9 EStG).


Das Finanzamt erkennt sie als steuermindernde Ausgaben an, wenn ein klarer beruflicher Bezug besteht.


Beispiele:

  • Fachliteratur für Ihren Beruf

  • Arbeitsmittel (z. B. Laptop, Drucker, Werkzeug)

  • Fahrtkosten zur Arbeit

  • Fortbildungen, Seminare

  • Beiträge zu Berufsverbänden

  • Kosten für das häusliche Arbeitszimmer (unter bestimmten Voraussetzungen)


💡 Tipp: Auch kleine Beträge summieren sich – führen Sie eine einfache Liste über alle beruflichen Ausgaben.



🧾 2. Werbungskostenpauschale 2025


Jeder Arbeitnehmer bekommt automatisch eine Werbungskostenpauschale (Arbeitnehmer-Pauschbetrag).Aktuell beträgt sie 1.230 € pro Jahr (Stand 2025).


Nur wer höhere Kosten nachweist, sollte die Einzelaufstellung nutzen – das lohnt sich oft schon, wenn Sie z. B. weite Arbeitswege, Homeoffice oder berufliche Anschaffungen haben.



🚗 3. Die wichtigsten absetzbaren Werbungskosten im Überblick


a) Fahrtkosten & Arbeitsweg

  • Entfernungspauschale: 0,30 € je Entfernungskilometer (einfacher Weg, ab 21. KM 0,38€)

  • Bei Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel: tatsächliche Ticketkosten

  • Bei doppelter Haushaltsführung: zusätzlich Heimfahrten absetzbar


b) Arbeitsmittel

  • Laptop, Smartphone, Fachliteratur, Werkzeug, Software

  • Anschaffungen bis 952 € brutto gelten als geringwertige Wirtschaftsgüter (sofort absetzbar)

  • Höherwertige Gegenstände: Abschreibung über Nutzungsdauer


c) Fortbildungskosten

Lehrgänge, Seminare, Prüfungsgebühren, Fachliteratur und Reisekosten – alles absetzbar, wenn beruflich veranlasst.


d) Reisekosten

Dienstreisen, Übernachtungen, Verpflegungspauschalen und Fahrten zu Fortbildungen sind abziehbar.


e) Beiträge & Versicherungen

Berufsverbände, Kammerbeiträge oder Haftpflichtversicherungen mit beruflichem Bezug.


f) Homeoffice & Arbeitszimmer

  • Homeoffice-Pauschale: 6 € pro Tag, max. 1.260 € pro Jahr

  • Arbeitszimmer: Nur bei klarer beruflicher Nutzung und abgetrenntem Raum


g) Umzugskosten

Bei berufsbedingtem Umzug (z. B. neuer Arbeitsplatz, kürzerer Arbeitsweg) können Pauschalen und tatsächliche Kosten angesetzt werden.



💡 4. Besondere Fälle: Pendler, Lehrer, Außendienst & Co.


Je nach Berufsgruppe gibt es Sonderregelungen:

  • Pendler: Entfernungspauschale oder tatsächliche ÖPNV-Kosten

  • Lehrer: Fachbücher, Materialien, Klassenfahrten, häusliches Arbeitszimmer

  • Handwerker / Techniker: Werkzeug, Sicherheitskleidung, Fahrtkosten

  • Außendienst: Reisekosten, Verpflegungspauschalen, Hotelübernachtungen


Hier lohnt sich eine individuelle Betrachtung – oft werden mehr Kosten anerkannt als gedacht.



⚠️ 5. Häufige Fehler vermeiden


  • Private und berufliche Ausgaben nicht trennen

  • Pauschalen doppelt ansetzen

  • Keine Belege aufbewahren

  • Nachträgliche Ergänzungen zu spät einreichen


Tipp der Reiss Steuerkanzlei:Wir prüfen Ihre Werbungskosten systematisch und holen oft mehr steuerlich heraus, als die Pauschale bietet – sicher, digital und nachvollziehbar.



📈 6. Fazit


Werbungskosten sind einer der effektivsten Hebel, um die Steuerlast zu senken.Ob Arbeitsmittel, Fahrten, Fortbildungen oder Homeoffice – jede Ausgabe mit beruflichem Bezug kann bares Geld sparen.


Reiss Steuerkanzlei: Wir beraten Sie individuell, erkennen versteckte Kosten und sorgen dafür, dass Sie keinen Cent verschenken.




beste Steuerberater 2025

 
 

© 2025 REISS 

Neustraße 10 83512 Wasserburg am Inn

Telefonzeiten: Mo.-Do.: 09:00 - 12:00 Uhr 
Termine nur nach vorheriger Vereinbarung!

Impressum • Initiativ-Bewerbung FAQ

  • X
  • Facebook
bottom of page