💼 Welche Werbungskosten sind absetzbar? – So sparen Sie 2025 richtig Steuern
- Martin Reiss

- vor 13 Stunden
- 2 Min. Lesezeit
Viele Arbeitnehmer, Selbstständige und Freiberufler verschenken jedes Jahr bares Geld, weil sie zu wenig Werbungskosten in der Steuererklärung angeben. Dabei lassen sich viele berufliche Ausgaben ganz oder teilweise steuerlich absetzen – von Arbeitsmitteln bis Fahrtkosten.
In diesem Beitrag erfahren Sie, was als Werbungskosten gilt, welche Ausgaben absetzbar sind und wie Sie den optimalen Steuervorteil nutzen.
📘 1. Was sind Werbungskosten?
Werbungskosten sind alle Aufwendungen, die mit Ihrer beruflichen Tätigkeit zusammenhängen und dem Zweck dienen, Einnahmen zu erzielen oder zu sichern (§ 9 EStG).
Das Finanzamt erkennt sie als steuermindernde Ausgaben an, wenn ein klarer beruflicher Bezug besteht.
Beispiele:
Fachliteratur für Ihren Beruf
Arbeitsmittel (z. B. Laptop, Drucker, Werkzeug)
Fahrtkosten zur Arbeit
Fortbildungen, Seminare
Beiträge zu Berufsverbänden
Kosten für das häusliche Arbeitszimmer (unter bestimmten Voraussetzungen)
💡 Tipp: Auch kleine Beträge summieren sich – führen Sie eine einfache Liste über alle beruflichen Ausgaben.
🧾 2. Werbungskostenpauschale 2025
Jeder Arbeitnehmer bekommt automatisch eine Werbungskostenpauschale (Arbeitnehmer-Pauschbetrag).Aktuell beträgt sie 1.230 € pro Jahr (Stand 2025).
Nur wer höhere Kosten nachweist, sollte die Einzelaufstellung nutzen – das lohnt sich oft schon, wenn Sie z. B. weite Arbeitswege, Homeoffice oder berufliche Anschaffungen haben.
🚗 3. Die wichtigsten absetzbaren Werbungskosten im Überblick
a) Fahrtkosten & Arbeitsweg
Entfernungspauschale: 0,30 € je Entfernungskilometer (einfacher Weg, ab 21. KM 0,38€)
Bei Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel: tatsächliche Ticketkosten
Bei doppelter Haushaltsführung: zusätzlich Heimfahrten absetzbar
b) Arbeitsmittel
Laptop, Smartphone, Fachliteratur, Werkzeug, Software
Anschaffungen bis 952 € brutto gelten als geringwertige Wirtschaftsgüter (sofort absetzbar)
Höherwertige Gegenstände: Abschreibung über Nutzungsdauer
c) Fortbildungskosten
Lehrgänge, Seminare, Prüfungsgebühren, Fachliteratur und Reisekosten – alles absetzbar, wenn beruflich veranlasst.
d) Reisekosten
Dienstreisen, Übernachtungen, Verpflegungspauschalen und Fahrten zu Fortbildungen sind abziehbar.
e) Beiträge & Versicherungen
Berufsverbände, Kammerbeiträge oder Haftpflichtversicherungen mit beruflichem Bezug.
f) Homeoffice & Arbeitszimmer
Homeoffice-Pauschale: 6 € pro Tag, max. 1.260 € pro Jahr
Arbeitszimmer: Nur bei klarer beruflicher Nutzung und abgetrenntem Raum
g) Umzugskosten
Bei berufsbedingtem Umzug (z. B. neuer Arbeitsplatz, kürzerer Arbeitsweg) können Pauschalen und tatsächliche Kosten angesetzt werden.
💡 4. Besondere Fälle: Pendler, Lehrer, Außendienst & Co.
Je nach Berufsgruppe gibt es Sonderregelungen:
Pendler: Entfernungspauschale oder tatsächliche ÖPNV-Kosten
Lehrer: Fachbücher, Materialien, Klassenfahrten, häusliches Arbeitszimmer
Handwerker / Techniker: Werkzeug, Sicherheitskleidung, Fahrtkosten
Außendienst: Reisekosten, Verpflegungspauschalen, Hotelübernachtungen
Hier lohnt sich eine individuelle Betrachtung – oft werden mehr Kosten anerkannt als gedacht.
⚠️ 5. Häufige Fehler vermeiden
Private und berufliche Ausgaben nicht trennen
Pauschalen doppelt ansetzen
Keine Belege aufbewahren
Nachträgliche Ergänzungen zu spät einreichen
Tipp der Reiss Steuerkanzlei:Wir prüfen Ihre Werbungskosten systematisch und holen oft mehr steuerlich heraus, als die Pauschale bietet – sicher, digital und nachvollziehbar.
📈 6. Fazit
Werbungskosten sind einer der effektivsten Hebel, um die Steuerlast zu senken.Ob Arbeitsmittel, Fahrten, Fortbildungen oder Homeoffice – jede Ausgabe mit beruflichem Bezug kann bares Geld sparen.
Reiss Steuerkanzlei: Wir beraten Sie individuell, erkennen versteckte Kosten und sorgen dafür, dass Sie keinen Cent verschenken.



