top of page

💰 Kryptowährungen versteuern – was 2025 wirklich gilt

  • Autorenbild: Martin Reiss
    Martin Reiss
  • vor 13 Stunden
  • 3 Min. Lesezeit

Bitcoin, Ethereum & Co. sind längst keine Nische mehr. Immer mehr Menschen investieren in digitale Währungen – sei es privat, über das Unternehmen oder im Rahmen von Trading. Doch viele vergessen: Gewinne aus Kryptowährungen sind steuerpflichtig. Und die Regeln unterscheiden sich je nach Art der Nutzung erheblich.


In diesem Beitrag erklären wir, wann und wie Sie Kryptogewinne versteuern müssen, welche Haltefristen gelten, wie Verluste angerechnet werden – und was sich für Unternehmen, Freiberufler und Privatanleger ändert.



📘 1. Krypto und Steuern – die rechtliche Einordnung


Das deutsche Steuerrecht behandelt Kryptowährungen nicht als offizielles Zahlungsmittel, sondern als „immaterielle Wirtschaftsgüter“ (§ 23 EStG).

Das bedeutet:

  • Gewinne sind privat steuerpflichtig, wenn sie innerhalb eines Jahres erzielt werden.

  • Wer Kryptowährungen länger als 12 Monate hält, kann Gewinne steuerfrei vereinnahmen.


Diese Regelung betrifft Privatpersonen, die Kryptoanlagen nicht gewerblich handeln.


Beispiel:

Sie kaufen im Januar 2024 Bitcoin für 10.000 €.

Im Februar 2025 verkaufen Sie für 18.000 €.→ Haltefrist > 1 Jahr = steuerfrei.


Verkaufen Sie bereits nach 8 Monaten, sind die 8.000 € Gewinn steuerpflichtig als privates Veräußerungsgeschäft.



💼 2. Gewerblicher Handel und Mining


Anders sieht es aus, wenn Sie regelmäßig handeln, Mining oder Staking betreiben oder mit Krypto ein Gewerbe betreiben.


Dann greift die Einkommensteuer bzw. Körperschaftsteuer – Gewinne müssen voll versteuert werden, unabhängig von Haltefristen.


Typische Fälle für gewerbliche Tätigkeit:

  • tägliches oder automatisiertes Trading

  • Krypto-Mining oder Staking mit Gewinnerzielungsabsicht

  • Krypto als Zahlungsmittel im Unternehmen


Hier müssen Sie eine Buchführungspflicht erfüllen und Kryptotransaktionen dokumentieren. Gewinne fließen in die GuV oder Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) ein – je nach Rechtsform.



🧾 3. Wie werden Kryptogewinne in der Steuererklärung angegeben?


Privatanleger geben Kryptogewinne in der Anlage SO (Sonstige Einkünfte) an.Erforderlich sind:

  • Anschaffungs- und Verkaufsdatum

  • Anschaffungs- und Verkaufspreis

  • Nachweis über Haltefrist

  • ggf. Transaktionsgebühren


Gewerbliche Gewinne gehören in die Betriebseinnahmen.Tauschvorgänge (z. B. Bitcoin → Ethereum) sind ebenfalls steuerrelevant.


Tipp: Viele Finanzämter verlangen detaillierte Nachweise. Nutzen Sie Tools zur Transaktionsauswertung (z. B. CoinTracking, Accointing oder Blockpit), um jede Transaktion lückenlos zu belegen.



📉 4. Verluste und Freibeträge


Auch Verluste aus Krypto-Veräußerungen können steuerlich berücksichtigt werden:

  • Privatpersonen: Verlustverrechnung nur mit anderen privaten Veräußerungsgeschäften (§ 23 EStG).

  • Freibetrag: Bis 1.000 € Gewinn pro Jahr sind steuerfrei.

  • Unternehmen: Verluste wirken sich regulär auf das Betriebsergebnis aus.


Beachten Sie: Wird die Haltefrist überschritten (steuerfrei), können Verluste nicht mehr geltend gemacht werden.



🪙 5. Krypto im Betriebsvermögen


Wenn Kryptowährungen im Unternehmen gehalten werden (z. B. zur Bezahlung, als Anlage oder für Transaktionen), gelten sie als betriebliche Vermögenswerte.

Das heißt:

  • Sie müssen in der Bilanz aktiviert werden.

  • Wertsteigerungen am Bilanzstichtag können steuerpflichtig sein.

  • Kursverluste können zu Abschreibungen führen.


Bei Kapitalgesellschaften (z. B. GmbH, UG) gilt das Trennungsprinzip – hier greift die Körperschaftsteuer.



⚖️ 6. Staking, Airdrops & NFTs


Neue Formen wie Staking, Lending, Airdrops oder NFTs machen die steuerliche Bewertung noch komplexer:

  • Staking-Erträge sind meist Einkünfte aus sonstigen Leistungen (§ 22 Nr. 3 EStG).

  • Airdrops gelten je nach Umständen als Schenkung oder als Einkommen.

  • NFT-Verkäufe fallen unter private Veräußerungsgeschäfte – sofern keine gewerbliche Tätigkeit vorliegt.


Hier entscheidet die Finanzverwaltung im Einzelfall – dokumentieren Sie jede Transaktion sorgfältig.



🔍 7. Steuerprüfung & Dokumentation


Das Finanzamt kann Kryptotransaktionen über Blockchain-Analysen nachvollziehen.Daher ist es wichtig:

  • jede Transaktion (inkl. Gebühren & Wallets) festzuhalten

  • Kauf- & Verkaufsbelege zu sichern

  • die Wallet-Zuordnung (Eigentum) eindeutig zu dokumentieren


Fehlen Nachweise, können Gewinne geschätzt werden – oft zu Ihrem Nachteil.



💬 Fazit: Frühzeitig Klarheit schaffen


Ob Sie privat investieren, regelmäßig traden oder Kryptowährungen geschäftlich nutzen – Klarheit bei der Steuer spart bares Geld und schützt vor Nachzahlungen.


Die steuerliche Bewertung hängt stark von Ihrer individuellen Situation ab.


beste Steuerberater 2025 reiss

 
 

© 2025 REISS 

Neustraße 10 83512 Wasserburg am Inn

Telefonzeiten: Mo.-Do.: 09:00 - 12:00 Uhr 
Termine nur nach vorheriger Vereinbarung!

Impressum • Initiativ-Bewerbung FAQ

  • X
  • Facebook
bottom of page