Die elektronische Rechnung (E-Rechnung) stellt die Rechnungsinhalte in einem strukturiert maschinenlesbaren Datensatz dar, welche automatisiert empfangen und weiterverarbeitet werden können.
Unter Berücksichtigung von Übergangsvorschriften wird die Ausstellung von E-Rechnungen ab dem 01.01.2025 bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmen verpflichtend.
Hierzu wird das Bundesfinanzministerium in Kooperation mit den obersten Finanzbehörden voraussichtlich im Oktober 2024 ein BMF-Schreiben veröffentlichen.
Anlässlich der weitreichenden Bedeutung der Thematik für die Wirtschaft, wurde der Entwurf des BMF-Schreibens zu Informationszwecken allgemein veröffentlicht.
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