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  • AutorenbildMartin Reiss

Die Steuererklärung aufpeppen

„Für viele lief die Frist zur Abgabe der Einkommensteuererklärung für das Jahr 2018 am 31. Juli ab. Durch das Hinzuziehen eines Steuerberaters verlängert sich diese Abgabefrist jedoch automatisch bis Ende Februar 2020. So bleibt gegebenenfalls noch einiges an, Zeit um durch gute Tipps Steuern zu sparen. Steuermindernd wirken sich die sogenannten außergewöhnlichen Belastungen aus, sobald die individuelle zumutbare Eigenbelastung überschritten wird”, weiß Martin Reiss von der gleichnamigen Kanzlei in Wasserburg. Hier sein nächster Steuertipp:


Krankheitskosten

Reis: „Zu diesen Aufwendungen zählen die selbst getragenen Kosten für Medikamente, Zahnspangen, Zahnersatz, Kuraufwendungen oder auch die Anschaffung eines Treppenlifts. Kosten für medizinische Behandlungen der Homöopathie, Physiotherapiekosten oder ähnliches können ebenfalls berücksichtigt werden. Voraussetzung ist eine ärztliche Verordnung. Bei nichtverschreibungspflichtigen Medikamenten empfiehlt es sich, sich vom Arzt ein grünes Rezept ausstellen zu lassen um die medizinische Notwendigkeit nachzuweisen.”

Der Experte: „Allergiker müssen sich meist nicht nur mit der Allergie an sich herumschlagen, sondern häufig auch mit Ihrer Krankenkasse, da diese oftmals die Kosten für beispielsweise Allergiematratzen oder Bettbezüge nicht übernimmt. Sollte dies der Fall sein können die angefallenen Kosten in der Einkommensteuererklärung als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden. Als Nachweis für die Notwendigkeit muss jedoch ein amts- oder vertrauensärztliches Gutachten erbracht werden.”


Fitnessstudio

„Sogar Fitnessstudiokosten können so unter Umständen steuerlich abgesetzt werden, wenn das Training zur Heilung oder Linderung einer Krankheit oder Verletzung beiträgt. Das Training muss regelmäßig fachmännisch durch einen Arzt beaufsichtigt werden. Zudem ist eine amtsärztliche Empfehlung einzureichen, welche bereits vor Vertragsabschluss mit dem Fitnessstudio ausgestellt werden muss.”

„Zu den außergewöhnlichen Belastungen zählen auch Beerdigungskosten. Das Erbe und etwaige Versicherungserstattungen oder Zahlungen anderer Behörden müssen den Beerdigungskosten jedoch gegengerechnet werden.”


Handwerkerkosten

„Steuermindernd wirken sich auch haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerkosten aus. Für Mieter lohnt es sich die Nebenkostenabrechnungen genau durchzusehen um alle möglichen Kosten anzusetzen. Möglich sind beispielsweise Hausmeisterkosten, Reinigungskosten oder Reparaturkosten. Berücksichtigungsfähig sind nur die Aufwendungen für Arbeitslohn und Fahrtkosten, jedoch nicht für das Material.”

„Oftmals erhalten Mieter mit der Nebenkostenabrechnung bereits eine Bescheinigung, der sie die ansetzbaren Kosten entnehmen können. Wohnungs- oder Hauseigentümer, die Eigennutzer sind, können solche Kosten natürlich ebenfalls in Ihrer Steuererklärung geltend machen.”


Haustiersitter

„Vor allem in der Urlaubszeit kommt es häufig vor, dass Haustiere zuhause bleiben müssen und dort betreut werden. Die anfallenden Kosten für das Füttern oder die Fellpflege können in der Steuererklärung ebenfalls als haushaltsnahe Dienstleistung angegeben werden, wenn der Betreuer ein Gewerbe angemeldet hat und die Kosten in Rechnung stellt.”

Rechnungen sollten Ihrem Bankkonto belastet werden und nicht bar bezahlt werden um den Steuerabzug zu gewährleisten.”


Telefonkosten

„Auch Angestellte können oft Kosten als Werbungskosten in Ihrer Steuererklärung geltend machen, welche im ersten Moment oftmals nicht bedacht werden. Wer länger als eine Woche auswärtig tätig ist kann beispielsweise Kosten für Telefonate nach Hause steuerlich absetzten. Dies gilt sowohl für Alleinstehende als auch für Verheiratete.”


Berufskleidung

„In manchen Berufen oder Branchen ist es notwendig Berufskleidung zu tragen. Die anfallenden Reinigungskosten können als Werbungskosten angesetzt werden. Es ist nicht relevant ob die Kleidung Zuhause oder in einer Textilreinigung erfolgt. Wer seine Wäsche selber wäscht, kann festgelegte Pauschalen absetzen, wer seine Kleidung in die Reinigung bringt kann die tatsächlich angefallen Kosten ansetzten. Die entsprechenden Belege müssen aufbewahrt werden und es sollte darauf geachtet werden, dass aus diesen hervorgeht, dass es sich um die Reinigung von Arbeitskleidung handelt.”


Feierlichkeiten

„Unter bestimmten Voraussetzungen ist es sogar möglich, mit Kollegen zu Feiern und das Finanzamt an den Kosten zu beteiligen. Hierbei ist es wichtig aus welchem Anlass gefeiert wird. Der Anlass der Feier muss in beruflichem Zusammenhang stehen wie beispielsweise beim Einstand oder Ausstand. Findet die Feier auf dem Betriebsgelände und während der Arbeitszeit statt spricht dies eindeutig für einen beruflichen Zusammenhang.”


Umzugskosten und Arbeitszimmer

„Wer berufsbedingt umzieht, kann Umzugskosten als Werbungskosten geltend machen. Hierzu zählen sogar Maklergebühren für die Vermittlung einer neuen Wohnung. Ein berufsbedingter Umzug liegt beispielsweise dann vor, wenn sich der Anfahrtsweg zur Arbeit durch den Umzug deutlich verringert.

„Auch Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer können die Steuerlast mindern, wenn man im Betrieb keinen festen Arbeitsplatz zur Verfügung gestellt bekommt. Bei Poolarbeitsplätzen, die man sich mit weiteren Kollegen teilen muss, gilt selbiges.

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