top of page
Suche

Die steuerpflichtige Betriebsfeier

  • Autorenbild: Martin Reiss
    Martin Reiss
  • 9. Nov. 2021
  • 1 Min. Lesezeit

Die Aufwendungen für eine Betriebsfeier müssen nicht durch die Mitarbeiter versteuert werden, soweit die Ausgaben den Freibetrag von 110 Euro für jeden einzelnen Mitarbeiter nicht übersteigen.

Der Freibetrag wird für zwei Betriebsveranstaltungen im Jahr gewährt. Teilnehmende Familienangehörige der Mitarbeiter werden ebenfalls in die 110-Euro-Grenze einbezogen.

Die entstandenen Aufwendungen werden allerdings auf die tatsächlich teilnehmenden Personen aufgeteilt, auch wenn darüber hinaus Teilnehmer angemeldet waren.

 
 
 

Comments


© 2025 REISS 

Neustraße 4-6 83512 Wasserburg am Inn

Telefonzeiten: Mo.-Do.: 09:00 - 12:00 Uhr 
Termine nur nach vorheriger Vereinbarung!

Impressum • Initiativ-Bewerbung

  • X
  • Facebook
bottom of page