Die Aufwendungen für eine Betriebsfeier müssen nicht durch die Mitarbeiter versteuert werden, soweit die Ausgaben den Freibetrag von 110 Euro für jeden einzelnen Mitarbeiter nicht übersteigen.
Der Freibetrag wird für zwei Betriebsveranstaltungen im Jahr gewährt. Teilnehmende Familienangehörige der Mitarbeiter werden ebenfalls in die 110-Euro-Grenze einbezogen.
Die entstandenen Aufwendungen werden allerdings auf die tatsächlich teilnehmenden Personen aufgeteilt, auch wenn darüber hinaus Teilnehmer angemeldet waren.
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