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  • AutorenbildMartin Reiss

Entfernungspauschale bei betrieblichen Fahrten

Sucht ein Gewerbetreibender dauerhaft eine einzige Betriebsstätte auf, dann sind die Fahrtkosten auf Grundlage der Entfernungspauschale steuerlich anzusetzen und nicht anhand der Reisekostengrundsätze abzugsfähig.

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