Eine Gemeinschaftspraxis aus Ärzten oder Zahnärzten erzielt Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit, wenn jeder Gesellschafter mittels seiner Qualifikation im heilberuflichen Bereich tätig ist.
Führt nur ein Gesellschafter nahezu ausschließlich andere Arbeiten aus, beispielsweise im Management- und Leitungsbereich, werden die Einkünfte der Gemeinschaftspraxis insgesamt als gewerbliche Einkünfte qualifiziert.
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