Nach Angaben des Landesamts für Statistik wurden im Jahr 2023 im Freistaat Bayern 3,56 Milliarden € an Steuern für Erbschaften und Schenkungen festgesetzt, und liegt somit um 6,3 Prozent über den Vorjahreswert.
Demnach sind aus 13.279 Schenkungen und 27.111 Erwerben von Todes wegen insgesamt 40.390 steuerpflichtige Erwerbsfälle entstanden.
Aus den Erwerben von wegen resultieren jedoch nur knapp mehr als die Hälfte dieser festgesetzten Steuereinnahmen.
Als Ländersteuer verbleiben die Einnahmen aus der Erbschaft- und Schenkungsteuer in Bayern.
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