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Insolvenzgeldumlage 2020 beträgt weiter 0,06 %

Autorenbild: Lisa DorwegLisa Dorweg

Die Insolvenzgeldumlage beträgt zum 1.1.2020 weiter 0,06 % des rentenversicherungspflichtigen Arbeitsentgelts. Das sieht die Insolvenzgeldumlagesatzverordnung 2020 vor.


Hintergrund:

Die Insolvenzgeldumlage wird von den Arbeitgebern getragen

und finanziert den Anspruch der Arbeitnehmer auf Insolvenzgeld. Die monatliche

Umlage ist nach einem Prozentsatz des Arbeitsentgelts (Umlagesatz) zu

erheben. Maßgebend ist das Arbeitsentgelt, nach dem die Beiträge zur gesetzlichen

Rentenversicherung für die im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer

und Auszubildenden bemessen werden oder im Falle einer Versicherungspflicht

in der gesetzlichen Rentenversicherung zu bemessen wären.

 
 
 

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