Seit 1. April 2022 steigen die steuerlichen Pauschalen für einen beruflich bedingten Umzug.
Findet der Umzug ab dem 01.04.2022 statt, kann vom Berechtigten für sonstige Umzugsauslagen eine Pauschale in Höhe von 886,00 Euro steuerlich angesetzt werden.
Für jede weitere haushaltszugehörige Person beträgt die Pauschale jeweils 590,00 Euro.
Die tatsächlich entstandenen Aufwendungen können zumindest als haushaltnahe Dienstleistung berücksichtigungsfähig sein, wenn der Umzug privat veranlasst ist.
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