top of page

Keine Einheit im Hotel

  • Autorenbild: Martin Reiss
    Martin Reiss
  • 16. Mai 2022
  • 1 Min. Lesezeit

Erbringt ein Hotelbetrieb neben der Beherbergung auch Leistungen für Verpflegung und Spa, müssen die entsprechenden Einnahmen aufgrund der unterschiedlichen Umsatzsteuersätze aufgeteilt werden.


Der Bundesfinanzhof sieht dieses Aufteilungsgebot inzwischen mit dem Unionsrecht nicht mehr vereinbar.


Aufgrund der ungeklärten Rechtslage besteht die Möglichkeit auf Aussetzung der Vollziehung bei den betroffenen Fällen.

 
 

© 2026 REISS by PdL LLC 

Kanzleisitz: Neustraße 10 83512 Wasserburg am Inn
Telefon: Mo.-Do.: 09:00 - 12:00 Uhr 

Telefonnummer: 0049 8071 93100
Termine: Mo.-So.: 12:00 Uhr - 21:00 Uhr

Impressum • Initiativ-Bewerbung FAQ

  • Instagram
  • X
  • Facebook
bottom of page