top of page

Leihmutterschaft steuerlich nicht abzugsfähig

  • Autorenbild: Martin Reiss
    Martin Reiss
  • 17. März 2022
  • 1 Min. Lesezeit

Ist aufgrund der Zeugungsunfähigkeit eines Mannes oder der Empfängnisunfähigkeit einer Frau eine künstliche Befruchtung notwendig, sind die entsprechenden Aufwendungen als außergewöhnliche Belastungen steuerlich zu würdigen.


Die Kosten, welche aus einer im Ausland durchgeführten aber in Deutschland verbotenen Leihmutterschaft resultieren, sind dagegen nicht als außergewöhnliche Belastungen zu berücksichtigen.

 
 

© 2026 REISS by PdL LLC 

Kanzleisitz: Neustraße 10 83512 Wasserburg am Inn
Telefon: Mo.-Do.: 09:00 - 12:00 Uhr 

Telefonnummer: 0049 8071 93100
Termine: Mo.-So.: 12:00 Uhr - 21:00 Uhr

Impressum • Initiativ-Bewerbung FAQ

  • Instagram
  • X
  • Facebook
bottom of page