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Mindestlohnerhöhung 2026: Was sich ändert und welche Folgen das für Arbeitgeber und Arbeitnehmer hat

  • Autorenbild: Martin Reiss
    Martin Reiss
  • vor 3 Tagen
  • 4 Min. Lesezeit

1. Einleitung: Warum der Mindestlohn 2026 besonders relevant ist


Die Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns zum 1. Januar 2026 markiert einen weiteren bedeutenden Schritt in der Entwicklung des deutschen Arbeitsmarktes. Kaum ein anderes arbeitsrechtliches Thema betrifft so viele Menschen unmittelbar: Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Selbstständige, Steuerberater und Lohnbuchhalter gleichermaßen.


Mit dem neuen Mindestlohn steigen nicht nur die Bruttolöhne vieler Beschäftigter, sondern auch die Lohnnebenkosten, Kalkulationsgrundlagen, Entgeltgrenzen und Dokumentationspflichten. Besonders stark betroffen sind Branchen mit hohem Mindestlohnanteil wie Gastronomie, Einzelhandel, Pflege, Gebäudereinigung, Logistik und Handwerk.


Dieser Beitrag gibt einen umfassenden Überblick darüber,

  • wie hoch der gesetzliche Mindestlohn 2026 ist,

  • welche Arbeitnehmer Anspruch darauf haben,

  • welche Auswirkungen sich auf Minijobs, Midijobs und Teilzeit ergeben,

  • welche Pflichten Arbeitgeber beachten müssen,

  • und welche Risiken bei falscher Umsetzung drohen.


Ziel ist eine klare, verständliche und rechtssichere Orientierung für die Praxis.



2. Der gesetzliche Mindestlohn 2026 – die aktuellen Zahlen


2.1 Höhe des Mindestlohns ab 1. Januar 2026

Der gesetzliche Mindestlohn beträgt seit dem 1. Januar 2026:

13,90 Euro brutto pro Stunde


Diese Erhöhung knüpft an die vorhergehenden Anpassungen der vergangenen Jahre an und ist Teil der fortlaufenden Mindestlohnentwicklung, die sich an der allgemeinen Lohn- und Preisentwicklung orientiert.


2.2 Zielsetzung der Mindestlohnerhöhung

Mit der Erhöhung verfolgt der Gesetzgeber mehrere Ziele:

  • Sicherung eines existenzsichernden Einkommens

  • Stärkung der Kaufkraft

  • Eindämmung von Lohndumping

  • Angleichung einfacher Tätigkeiten an die allgemeine Lohnentwicklung


Gleichzeitig soll der Mindestlohn den Wettbewerb fair halten und verhindern, dass Unternehmen Kosten ausschließlich über niedrige Löhne senken.



3. Wer hat Anspruch auf den Mindestlohn?


3.1 Grundsatz: Mindestlohn gilt für fast alle Arbeitnehmer

Der gesetzliche Mindestlohn gilt grundsätzlich für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, unabhängig davon,

  • ob sie in Vollzeit, Teilzeit oder geringfügig beschäftigt sind,

  • ob sie befristet oder unbefristet arbeiten,

  • oder in welcher Branche sie tätig sind.


3.2 Ausnahmen vom Mindestlohn

Keinen Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn haben insbesondere:

  • Auszubildende

  • Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung

  • Praktikanten bei Pflichtpraktika

  • bestimmte freiwillige Praktika bis zu drei Monaten

  • Ehrenamtlich Tätige

  • Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten nach Wiedereinstieg


Diese Ausnahmen sind eng auszulegen und sollten im Zweifel geprüft werden.



4. Auswirkungen der Mindestlohnerhöhung auf Arbeitnehmer


4.1 Steigende Bruttolöhne

Für viele Arbeitnehmer bedeutet die Erhöhung auf 13,90 Euro:

  • ein höheres monatliches Einkommen

  • bessere Absicherung bei Teilzeitbeschäftigung

  • steigende Rentenansprüche durch höhere Beiträge


Besonders spürbar ist der Effekt bei Beschäftigten mit niedriger Wochenstundenzahl.


4.2 Nettoeffekt nicht immer linear

Wichtig ist: Ein höherer Bruttolohn führt nicht automatisch zu einem proportional höheren Nettolohn. Gründe hierfür sind:

  • steigende Sozialversicherungsbeiträge

  • ggf. höhere Steuerbelastung

  • Überschreiten von Entgeltgrenzen (z. B. Minijob → Midijob)


Eine individuelle Betrachtung ist daher sinnvoll.



5. Auswirkungen auf Arbeitgeber – Kosten, Pflichten, Risiken


5.1 Steigende Personalkosten

Mit der Mindestlohnerhöhung steigen für Arbeitgeber:

  • die Bruttolöhne

  • die Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung

  • Umlagen (U1, U2, Insolvenzgeldumlage)

  • ggf. Zuschläge (Überstunden, Nachtarbeit, Feiertage)


Gerade bei arbeitsintensiven Geschäftsmodellen kann dies erhebliche Auswirkungen auf die Kostenstruktur haben.


5.2 Anpassung von Arbeitsverträgen

Arbeitgeber müssen prüfen:

  • ob vereinbarte Stundenlöhne noch dem Mindestlohn entsprechen

  • ob pauschale Monatsgehälter rechnerisch den Mindestlohn einhalten

  • ob Zuschläge korrekt berücksichtigt werden


Eine bloße Gehaltserhöhung „auf Zuruf“ reicht rechtlich nicht aus – maßgeblich ist die tatsächliche Stundenvergütung.



6. Mindestlohn und Minijob – enge Wechselwirkung


6.1 Zusammenhang zwischen Mindestlohn und Minijob-Grenze

Die Verdienstgrenze im Minijob ist seit der Reform dynamisch an den Mindestlohn gekoppelt. Durch den Mindestlohn von 13,90 Euro ergibt sich 2026:

  • 603 Euro monatliche Minijob-Grenze

  • 7.236 Euro Jahresverdienstgrenze


Damit beeinflusst die Mindestlohnerhöhung unmittelbar die Gestaltung geringfügiger Beschäftigungen.


6.2 Stundenbegrenzung im Minijob

Arbeitgeber müssen bei Minijobs besonders genau rechnen:

  • 603 € ÷ 13,90 € ≈ 43 Stunden pro Monat


Bereits geringfügige Mehrarbeit kann zur Überschreitung führen und Sozialversicherungspflicht auslösen.



7. Arbeitszeiterfassung und Dokumentationspflichten

7.1 Pflicht zur Zeiterfassung


Für alle Beschäftigten mit Mindestlohn gilt:

  • Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit müssen erfasst werden

  • spätestens innerhalb von 7 Tagen

  • Aufbewahrungspflicht: mindestens 2 Jahre


Diese Pflicht trifft vor allem Arbeitgeber in Branchen mit Mindestlohnnähe.


7.2 Risiken bei Verstößen

Fehlende oder fehlerhafte Zeiterfassung kann führen zu:

  • Nachzahlungen von Lohn

  • Beitragsnachforderungen

  • Bußgeldern

  • Problemen bei Betriebsprüfungen

  • Haftung der Geschäftsleitung



8. Zuschläge, Sonderzahlungen und Mindestlohn


8.1 Was zählt zum Mindestlohn?


Zum Mindestlohn zählen grundsätzlich nur:

  • das regelmäßige Arbeitsentgelt für die Normalarbeitszeit


Nicht anrechenbar sind u. a.:

  • Überstundenzuschläge

  • Nacht-, Sonn- und Feiertagszuschläge

  • Trinkgelder

  • Aufwandsersatz (z. B. Fahrtkosten)


Sonderzahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld sind nur eingeschränkt anrechenbar.



9. Mindestlohn in Teilzeit und bei schwankender Arbeitszeit


Bei variablen Arbeitszeiten ist besondere Vorsicht geboten:

  • Monatsgehälter müssen auf die tatsächlich geleisteten Stunden umgerechnet werden

  • bei Auftragsspitzen kann der rechnerische Mindestlohn unterschritten werden

  • Nachzahlungen drohen rückwirkend


Eine laufende Kontrolle ist zwingend erforderlich.



10. Mindestlohnerhöhung und Midijob (Übergangsbereich)


Durch steigende Löhne rutschen viele Beschäftigte automatisch in den Übergangsbereich (Midijob). Folgen:

  • volle Sozialversicherungspflicht

  • reduzierte Arbeitnehmerbeiträge

  • höherer Verwaltungsaufwand

  • veränderte Nettolöhne


Arbeitgeber sollten diese Effekte frühzeitig einkalkulieren.



11. Prüfungen durch Zoll und Sozialversicherung


Die Einhaltung des Mindestlohns wird kontrolliert durch:

  • Finanzkontrolle Schwarzarbeit (Zoll)

  • Deutsche Rentenversicherung

  • Krankenkassen im Rahmen von Betriebsprüfungen


Verstöße gelten als Ordnungswidrigkeit, bei Vorsatz sogar als Straftat.



12. Typische Fehler in der Praxis


Zu den häufigsten Fehlern zählen:

  • falsche Stundenansätze

  • pauschale Monatsgehälter ohne Stundenkontrolle

  • fehlende Arbeitszeiterfassung

  • unzulässige Anrechnung von Zuschlägen

  • fehlerhafte Minijob-Einstufung


Diese Fehler sind vermeidbar – erfordern aber Aufmerksamkeit.



13. Handlungsempfehlungen aus Sicht der Steuerkanzlei


Arbeitgeber sollten:

  1. Lohnmodelle zum 1. Januar 2026 überprüfen

  2. Minijobs neu kalkulieren

  3. Arbeitsverträge anpassen

  4. Zeiterfassungssysteme prüfen

  5. Lohnabrechnung professionell begleiten lassen


Eine vorausschauende Beratung verhindert spätere Nachzahlungen.



14. Fazit: Mindestlohnerhöhung 2026 – mehr als nur ein höherer Stundenlohn


Die Mindestlohnerhöhung auf 13,90 Euro pro Stunde ist 2026 ein zentrales Thema für nahezu alle Unternehmen. Sie betrifft nicht nur die Lohnhöhe, sondern hat weitreichende Folgen für:

  • Beschäftigungsmodelle

  • Sozialversicherung

  • Minijobs

  • Kalkulationen und Preise

  • rechtliche Risiken


Unser Fazit: Wer frühzeitig prüft und sauber umsetzt, vermeidet Probleme und bleibt rechtssicher. Wer die Anpassung unterschätzt, riskiert erhebliche finanzielle und rechtliche Konsequenzen.




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