Mindestlohnerhöhung 2026: Was sich ändert und welche Folgen das für Arbeitgeber und Arbeitnehmer hat
- Martin Reiss

- vor 3 Tagen
- 4 Min. Lesezeit
1. Einleitung: Warum der Mindestlohn 2026 besonders relevant ist
Die Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns zum 1. Januar 2026 markiert einen weiteren bedeutenden Schritt in der Entwicklung des deutschen Arbeitsmarktes. Kaum ein anderes arbeitsrechtliches Thema betrifft so viele Menschen unmittelbar: Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Selbstständige, Steuerberater und Lohnbuchhalter gleichermaßen.
Mit dem neuen Mindestlohn steigen nicht nur die Bruttolöhne vieler Beschäftigter, sondern auch die Lohnnebenkosten, Kalkulationsgrundlagen, Entgeltgrenzen und Dokumentationspflichten. Besonders stark betroffen sind Branchen mit hohem Mindestlohnanteil wie Gastronomie, Einzelhandel, Pflege, Gebäudereinigung, Logistik und Handwerk.
Dieser Beitrag gibt einen umfassenden Überblick darüber,
wie hoch der gesetzliche Mindestlohn 2026 ist,
welche Arbeitnehmer Anspruch darauf haben,
welche Auswirkungen sich auf Minijobs, Midijobs und Teilzeit ergeben,
welche Pflichten Arbeitgeber beachten müssen,
und welche Risiken bei falscher Umsetzung drohen.
Ziel ist eine klare, verständliche und rechtssichere Orientierung für die Praxis.
2. Der gesetzliche Mindestlohn 2026 – die aktuellen Zahlen
2.1 Höhe des Mindestlohns ab 1. Januar 2026
Der gesetzliche Mindestlohn beträgt seit dem 1. Januar 2026:
13,90 Euro brutto pro Stunde
Diese Erhöhung knüpft an die vorhergehenden Anpassungen der vergangenen Jahre an und ist Teil der fortlaufenden Mindestlohnentwicklung, die sich an der allgemeinen Lohn- und Preisentwicklung orientiert.
2.2 Zielsetzung der Mindestlohnerhöhung
Mit der Erhöhung verfolgt der Gesetzgeber mehrere Ziele:
Sicherung eines existenzsichernden Einkommens
Stärkung der Kaufkraft
Eindämmung von Lohndumping
Angleichung einfacher Tätigkeiten an die allgemeine Lohnentwicklung
Gleichzeitig soll der Mindestlohn den Wettbewerb fair halten und verhindern, dass Unternehmen Kosten ausschließlich über niedrige Löhne senken.
3. Wer hat Anspruch auf den Mindestlohn?
3.1 Grundsatz: Mindestlohn gilt für fast alle Arbeitnehmer
Der gesetzliche Mindestlohn gilt grundsätzlich für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, unabhängig davon,
ob sie in Vollzeit, Teilzeit oder geringfügig beschäftigt sind,
ob sie befristet oder unbefristet arbeiten,
oder in welcher Branche sie tätig sind.
3.2 Ausnahmen vom Mindestlohn
Keinen Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn haben insbesondere:
Auszubildende
Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung
Praktikanten bei Pflichtpraktika
bestimmte freiwillige Praktika bis zu drei Monaten
Ehrenamtlich Tätige
Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten nach Wiedereinstieg
Diese Ausnahmen sind eng auszulegen und sollten im Zweifel geprüft werden.
4. Auswirkungen der Mindestlohnerhöhung auf Arbeitnehmer
4.1 Steigende Bruttolöhne
Für viele Arbeitnehmer bedeutet die Erhöhung auf 13,90 Euro:
ein höheres monatliches Einkommen
bessere Absicherung bei Teilzeitbeschäftigung
steigende Rentenansprüche durch höhere Beiträge
Besonders spürbar ist der Effekt bei Beschäftigten mit niedriger Wochenstundenzahl.
4.2 Nettoeffekt nicht immer linear
Wichtig ist: Ein höherer Bruttolohn führt nicht automatisch zu einem proportional höheren Nettolohn. Gründe hierfür sind:
steigende Sozialversicherungsbeiträge
ggf. höhere Steuerbelastung
Überschreiten von Entgeltgrenzen (z. B. Minijob → Midijob)
Eine individuelle Betrachtung ist daher sinnvoll.
5. Auswirkungen auf Arbeitgeber – Kosten, Pflichten, Risiken
5.1 Steigende Personalkosten
Mit der Mindestlohnerhöhung steigen für Arbeitgeber:
die Bruttolöhne
die Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung
Umlagen (U1, U2, Insolvenzgeldumlage)
ggf. Zuschläge (Überstunden, Nachtarbeit, Feiertage)
Gerade bei arbeitsintensiven Geschäftsmodellen kann dies erhebliche Auswirkungen auf die Kostenstruktur haben.
5.2 Anpassung von Arbeitsverträgen
Arbeitgeber müssen prüfen:
ob vereinbarte Stundenlöhne noch dem Mindestlohn entsprechen
ob pauschale Monatsgehälter rechnerisch den Mindestlohn einhalten
ob Zuschläge korrekt berücksichtigt werden
Eine bloße Gehaltserhöhung „auf Zuruf“ reicht rechtlich nicht aus – maßgeblich ist die tatsächliche Stundenvergütung.
6. Mindestlohn und Minijob – enge Wechselwirkung
6.1 Zusammenhang zwischen Mindestlohn und Minijob-Grenze
Die Verdienstgrenze im Minijob ist seit der Reform dynamisch an den Mindestlohn gekoppelt. Durch den Mindestlohn von 13,90 Euro ergibt sich 2026:
603 Euro monatliche Minijob-Grenze
7.236 Euro Jahresverdienstgrenze
Damit beeinflusst die Mindestlohnerhöhung unmittelbar die Gestaltung geringfügiger Beschäftigungen.
6.2 Stundenbegrenzung im Minijob
Arbeitgeber müssen bei Minijobs besonders genau rechnen:
603 € ÷ 13,90 € ≈ 43 Stunden pro Monat
Bereits geringfügige Mehrarbeit kann zur Überschreitung führen und Sozialversicherungspflicht auslösen.
7. Arbeitszeiterfassung und Dokumentationspflichten
7.1 Pflicht zur Zeiterfassung
Für alle Beschäftigten mit Mindestlohn gilt:
Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit müssen erfasst werden
spätestens innerhalb von 7 Tagen
Aufbewahrungspflicht: mindestens 2 Jahre
Diese Pflicht trifft vor allem Arbeitgeber in Branchen mit Mindestlohnnähe.
7.2 Risiken bei Verstößen
Fehlende oder fehlerhafte Zeiterfassung kann führen zu:
Nachzahlungen von Lohn
Beitragsnachforderungen
Bußgeldern
Problemen bei Betriebsprüfungen
Haftung der Geschäftsleitung
8. Zuschläge, Sonderzahlungen und Mindestlohn
8.1 Was zählt zum Mindestlohn?
Zum Mindestlohn zählen grundsätzlich nur:
das regelmäßige Arbeitsentgelt für die Normalarbeitszeit
Nicht anrechenbar sind u. a.:
Überstundenzuschläge
Nacht-, Sonn- und Feiertagszuschläge
Trinkgelder
Aufwandsersatz (z. B. Fahrtkosten)
Sonderzahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld sind nur eingeschränkt anrechenbar.
9. Mindestlohn in Teilzeit und bei schwankender Arbeitszeit
Bei variablen Arbeitszeiten ist besondere Vorsicht geboten:
Monatsgehälter müssen auf die tatsächlich geleisteten Stunden umgerechnet werden
bei Auftragsspitzen kann der rechnerische Mindestlohn unterschritten werden
Nachzahlungen drohen rückwirkend
Eine laufende Kontrolle ist zwingend erforderlich.
10. Mindestlohnerhöhung und Midijob (Übergangsbereich)
Durch steigende Löhne rutschen viele Beschäftigte automatisch in den Übergangsbereich (Midijob). Folgen:
volle Sozialversicherungspflicht
reduzierte Arbeitnehmerbeiträge
höherer Verwaltungsaufwand
veränderte Nettolöhne
Arbeitgeber sollten diese Effekte frühzeitig einkalkulieren.
11. Prüfungen durch Zoll und Sozialversicherung
Die Einhaltung des Mindestlohns wird kontrolliert durch:
Finanzkontrolle Schwarzarbeit (Zoll)
Deutsche Rentenversicherung
Krankenkassen im Rahmen von Betriebsprüfungen
Verstöße gelten als Ordnungswidrigkeit, bei Vorsatz sogar als Straftat.
12. Typische Fehler in der Praxis
Zu den häufigsten Fehlern zählen:
falsche Stundenansätze
pauschale Monatsgehälter ohne Stundenkontrolle
fehlende Arbeitszeiterfassung
unzulässige Anrechnung von Zuschlägen
fehlerhafte Minijob-Einstufung
Diese Fehler sind vermeidbar – erfordern aber Aufmerksamkeit.
13. Handlungsempfehlungen aus Sicht der Steuerkanzlei
Arbeitgeber sollten:
Lohnmodelle zum 1. Januar 2026 überprüfen
Minijobs neu kalkulieren
Arbeitsverträge anpassen
Zeiterfassungssysteme prüfen
Lohnabrechnung professionell begleiten lassen
Eine vorausschauende Beratung verhindert spätere Nachzahlungen.
14. Fazit: Mindestlohnerhöhung 2026 – mehr als nur ein höherer Stundenlohn
Die Mindestlohnerhöhung auf 13,90 Euro pro Stunde ist 2026 ein zentrales Thema für nahezu alle Unternehmen. Sie betrifft nicht nur die Lohnhöhe, sondern hat weitreichende Folgen für:
Beschäftigungsmodelle
Sozialversicherung
Minijobs
Kalkulationen und Preise
rechtliche Risiken
Unser Fazit: Wer frühzeitig prüft und sauber umsetzt, vermeidet Probleme und bleibt rechtssicher. Wer die Anpassung unterschätzt, riskiert erhebliche finanzielle und rechtliche Konsequenzen.




