Zusammen mit den obersten Finanzbehörden der Länder hat das Bundesfinanzministerium neue Lohnsteuer-Richtlinien entworfen und veröffentlicht, welche ab dem Jahr 2023 gelten sollen.
Insbesondere wurden die Richtlinien zu den Belegschaftsrabatten und der Bewertung von Sachbezügen überarbeitet.
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