Neuerungen zu der E-Rechnung
- Martin Reiss
- 15. Nov. 2024
- 1 Min. Lesezeit
Für die Einführung eines elektronischen Systems für die transaktionsbezogenen Umsatzmeldungen an die Finanzverwaltung ist die Verwendung von E-Rechnungen von grundlegender Bedeutung.
Klargestellt wurde nun, dass für den Empfang einer E-Rechnung ein E-Mailpostfach ausreicht.
Dagegen unklar ist noch, die konkrete Einführung eines Meldeverfahrens für die Umsätze zu Unternehmen in anderen EU-Staaten.
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