top of page

Restnutzungsdauergutachten, Abschreibung & Steuervorteile

  • Autorenbild: Martin Reiss
    Martin Reiss
  • vor 1 Tag
  • 4 Min. Lesezeit

Warum die richtige Nutzungsdauer über Steuervorteile entscheidet


Das deutsche Steuerrecht sieht für Immobilien eine lineare Abschreibung über eine gesetzliche Nutzungsdauer vor. Diese beträgt bei Wohngebäuden grundsätzlich 50 Jahre. Doch immer häufiger stellt sich bei Bestandsimmobilien die Frage, ob diese pauschale Typisierung realistisch ist. Gerade ältere Gebäude, Objekte mit Modernisierungsstau oder Immobilien mit deutlicher technischer Überalterung entsprechen nicht der idealtypischen Annahme des Gesetzgebers. Für Eigentümerinnen, Eigentümer und Unternehmen bedeutet dies: Sie schöpfen ihr steuerliches Abschreibungspotenzial möglicherweise nicht aus.


Hier setzt das Restnutzungsdauergutachten an – ein anerkannter Weg, um gegenüber dem Finanzamt nachzuweisen, dass ein Gebäude tatsächlich eine kürzere Restnutzungsdauer hat als die gesetzlich typisierte. Das Ergebnis: höhere Abschreibungen, niedrigere Steuerlast, bessere Wirtschaftlichkeit einer Immobilie.



1. Wer darf Immobilien steuerlich abschreiben?

Die Frage, wer überhaupt abschreiben darf, ist grundlegender als viele denken. Denn nicht jede Eigentümerin und nicht jeder Eigentümer hat automatisch das Recht, eine Immobilie steuerlich geltend zu machen. Abschreibungen sind immer an die Einkunftserzielungsabsicht gebunden.


1.1 Private Vermietung: AfA nach § 21 EStG

Private Eigentümer dürfen Gebäude abschreiben, wenn sie diese zur Erzielung von Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung nutzen. Dazu gehören:

  • Mietwohnungen

  • Mehrfamilienhäuser

  • Einfamilienhäuser im Bestand

  • Eigentumswohnungen, anteilig mit Gebäudewert

  • vermietete Gewerbeeinheiten im Privatvermögen


Nicht abschreibbar sind:

  • selbstgenutzte Immobilien

  • Ferienwohnungen ohne Gewinnerzielungsabsicht (Liebhaberei)

  • Grundstücke (Grund und Boden ist nie abschreibbar)


Die Abschreibung reduziert unmittelbar die steuerpflichtigen Einkünfte und wirkt damit wie ein dauerhaft wiederkehrender Steuervorteil.


1.2 Unternehmen: AfA als Betriebsausgabe

Für Unternehmen – egal ob Einzelunternehmen, Personengesellschaft oder Kapitalgesellschaft – sind Gebäude im Betriebsvermögen ganz regulär über die Nutzungsdauer abzuschreiben.

Die AfA wirkt dabei als:

  • Aufwand

  • steuermindernde Betriebsausgabe

  • Bewertungsinstrument im Jahresabschluss

Unternehmen profitieren besonders von einer verkürzten Restnutzungsdauer, weil sie häufig:

  • größere Gebäudewerte haben,

  • Modernisierungskosten steuerlich planen müssen,

  • Renditebetrachtungen vornehmen.


1.3 Gemischt genutzte Gebäude

Wird eine Immobilie sowohl privat als auch betrieblich oder vermietend genutzt, gilt eine anteilige Abschreibung. Der abzugsfähige Anteil richtet sich nach dem Verhältnis der Nutzflächen.


1.4 Erbschaften und Schenkungen

Bei unentgeltlichem Erwerb gilt das Prinzip der „Fußstapfentheorie“:

  • Die bisherige Restnutzungsdauer wird übernommen.

  • Die historischen Anschaffungskosten des Erblassers gelten weiterhin.


Ein Restnutzungsdauergutachten kann dennoch sinnvoll sein, wenn der Zustand des Gebäudes eindeutig schlechter ist als die fortgeführte AfA vermuten lässt.



2. Gesetzliche Nutzungsdauer vs. tatsächliche Restnutzungsdauer


2.1 Gesetzliche Typisierung nach § 7 EStG

Der Gesetzgeber legt für Immobilienpauschalwerte fest:

  • Wohngebäude: 50 Jahre (AfA 2 %)

  • Gewerbliche Gebäude: oft 33,33 Jahre (AfA 3 %)

  • Sonderfälle: 40, 50 oder 25 Jahre je nach Bauart und Nutzungsart


Diese Werte ignorieren die Realität vieler Gebäude, deren Restnutzungsdauer durch Alter, Sanierungen oder Mängel erheblich beeinflusst wird.


2.2 Warum die gesetzliche Pauschale oft unzutreffend ist

Ein 60 Jahre alter Altbau mit veralteter Elektrik, ungedämmten Außenwänden und störanfälliger Haustechnik hat faktisch nicht dieselbe wirtschaftliche Lebensdauer wie ein kernsanierter Neubau.


Ein Gebäude nutzt sich ab durch:

  • technische Alterung der Bauteile

  • strukturelle Mängel

  • energetische Defizite

  • veraltete Haustechnik

  • hohe Intensität der Nutzung


Die wirtschaftliche Lebensdauer ist daher individuell und häufig deutlich niedriger.

Genau das kann ein Restnutzungsdauergutachten belegen.



3. Was ist ein Restnutzungsdauergutachten und wie funktioniert es?


Ein Restnutzungsdauergutachten ist ein immobilienwirtschaftliches und bautechnisches Gutachten, das die tatsächlich verbleibende wirtschaftliche Nutzungsdauer eines Gebäudes feststellt.


3.1 Wer darf das Gutachten erstellen?

Das Finanzamt erkennt Gutachten an von:

  • öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen

  • qualifizierten Bauingenieuren

  • Architekten mit Spezialisierung auf Gebäudebewertung

  • Sachverständigenorganisationen


Entscheidend ist die fachliche Nachvollziehbarkeit.


3.2 Wie läuft die Bewertung ab?

Der Gutachter analysiert systematisch:

  1. Baujahr & Bauweise

  2. Zustand der tragenden Elemente (Dachstuhl, Wände, Decken)

  3. technische Gebäudeausstattung (Heizung, Elektrik, Sanitär)

  4. energetischer Zustand

  5. Modernisierungen & Unterlassungen

  6. Substanzschäden

  7. Nutzungsintensität


Aus diesen Faktoren wird die wirtschaftliche Restnutzungsdauer abgeleitet, oft:

  • 15–35 Jahre bei Altbauten

  • 20–40 Jahre bei unsanierten Mehrfamilienhäusern

  • 10–25 Jahre bei stark veralteten Gewerbeimmobilien



4. Vorteile eines Restnutzungsdauergutachtens


4.1 Erhöhung der jährlichen Abschreibung

Ein verkürzter Zeitraum steigert die AfA dramatisch.


Beispiel Gebäudewert: 300.000 €

  • Gesetzlich (50 Jahre) → 6.000 €/Jahr

  • Gutachten: 25 Jahre → 12.000 €/Jahr

  • Gutachten: 20 Jahre → 15.000 €/Jahr


Das sind über 10.000 € steuerliche Entlastung über die Jahre.


4.2 Bessere Abbildung des tatsächlichen Gebäudezustands

Die Abschreibung entspricht der Realität, nicht einer theoretischen Standardannahme.


4.3 Besonders lohnend bei sanierungsbedürftigen Immobilien

Für:

  • Altbauten

  • unsanierte Mehrfamilienhäuser

  • energetisch überholte Bestände

  • gewerblich stark genutzte Immobilien


ist die Restnutzungsdauer regelmäßig erheblich kürzer.


4.4 Bessere Investitionsplanung

Ein Gutachten verbessert:

  • Renditeberechnung

  • Cashflow-Planung

  • Steuerstrategie



5. Nachteile und Risiken eines Restnutzungsdauergutachtens


5.1 Keine Garantie der Anerkennung

Das Finanzamt prüft kritisch:

  • Ist die Restnutzungsdauer plausibel?

  • Wurden Modernisierungen korrekt berücksichtigt?

  • Ist der Gutachter qualifiziert?


Ein mangelhaftes Gutachten wird abgelehnt.


5.2 Kosten des Gutachtens

Typischerweise:

  • 800–1.500 € für einfache Wohngebäude

  • 1.500–3.000 € für komplexere Objekte


5.3 Risiko in Betriebsprüfungen

Auch später kann das Finanzamt ein Gutachten infrage stellen.


5.4 höheres Risiko, je radikaler die Verkürzung

Eine Restnutzungsdauer von z. B. 12 Jahren wird deutlich stärker geprüft als eine von 28 Jahren.



6. Wann lohnt sich ein Restnutzungsdauergutachten?


6.1 Gebäudetypen, bei denen es fast immer Sinn ergibt

  • Altbauten > 40 Jahre

  • MFH ohne systematische Modernisierung

  • Gewerbeimmobilien mit hoher Abnutzung

  • energetisch schlechte Gebäude

  • Objekte mit Feuchtigkeitsproblemen oder Leitungsalterung


6.2 Rechenmodell zur Wirtschaftlichkeit

Ein Gutachten lohnt sich immer dann, wenn die steuerliche Mehrabschreibung > Gutachterkosten ist.

Beispiel AfA-Erhöhung: 6.000 €/JahrSteuersatz: 42 %Steuerersparnis: 2.520 €/Jahr

Gutachterkosten amortisieren sich innerhalb weniger Monate.



7. Wirtschaftliche und steuerliche Praxisempfehlungen


7.1 Vorprüfung durch die Steuerkanzlei

Vor Erstellung sollte geprüft werden:

  • realistische Absenkung möglich?

  • geplante Sanierungen beeinflussen RND?

  • lohnt es sich im individuellen Steuersatz?

  • Risikoabwägung je nach Immobilienart


7.2 Gutachter richtig auswählen

Wichtig:

  • öffentlich bestellt

  • Immobilienbewertungserfahrung

  • Erfahrung mit Restnutzungsdauern

  • strukturierte Gutachten mit Dokumentation


7.3 Einreichung beim Finanzamt

Beste Chancen bestehen, wenn:

  • Gutachten sauber formuliert ist

  • Fotos und Befunde vorhanden sind

  • Vergleichswerte anderer Gebäude genutzt werden

  • der steuerliche Kontext erklärt wird



8. Fazit: Ein scharfes steuerliches Werkzeug – bei richtiger Anwendung


Ein Restnutzungsdauergutachten ist eines der effektivsten Instrumente zur steuerlichen Optimierung von Immobilien. Es ermöglicht:

  • höhere Abschreibungen

  • realitätsgerechte Bewertung

  • bessere Rendite

  • langfristige Steuerentlastung


Mit professioneller Vorbereitung und hochwertigem Gutachten wird die Anerkennung wahrscheinlicher und der steuerliche Effekt maximiert.


haus euro restnutzungsdauergutachten reiss steuerkanzlei beste steuerberater deutschlands

beste steuerberater deutschlands reiss steuerkanzlei handelsblatt.de

 
 

© 2025 REISS 

Neustraße 10 83512 Wasserburg am Inn

Telefonzeiten: Mo.-Do.: 09:00 - 12:00 Uhr 
Termine: Mo.-So.: 12:00 Uhr - 21:00 Uhr

Impressum • Initiativ-Bewerbung FAQ

  • Instagram
  • X
  • Facebook
bottom of page