Sind Steuern recycelbar?
- Martin Reiss
- 3. März 2024
- 1 Min. Lesezeit
Für kleinere Betriebe besteht die Möglichkeit den steuerpflichtigen Gewinn durch Investitionsabzugsbeträge, aufgrund von geplanten Investitionen in den Folgejahren, zu minimieren.
Die Höhe des Abzugsbetrages ist jedoch auf 200.000 € pro Jahr und Betrieb beschränkt.
In einem Streitfall musste entscheiden werden, ob ein Einzelunternehmer aufgrund steuerlicher Betrachtung zwei einzelne Betriebe oder jedoch einen einheitlichen Betrieb geführt hat, da der Abzugsbetrag vom Steuerpflichtigen pro Betrieb beantragt wurde.
Der Kläger betrieb einen Großhandel mit Altmaterialien, bei welchem auch Recyclingtätigkeiten ausgeführt wurden, und erbte von seiner Mutter zudem einen Schrotthandel. Beide Betriebe wurden unter der gleichen Anschrift geführt.
Das zuständige Finanzgericht hat die Klage des Einzelunternehmer abgewiesen mit der Begründung, dass es sich um Betriebsteile mit gleichartigen Tätigkeiten handelt, welche sich ergänzen und somit eine stabilere Marktwirksamkeit aufweisen. Die örtlich zusammenhängenden Betriebe stellten zudem einen gemeinsamen organisatorischen Ablauf dar.
Eine getrennte Finanzbuchhaltung und andere Kriterien sind laut Finanzgericht lediglich untergeordnet zu betrachten.

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