Sky-Bundesliga-Abo als Werbungskosten
- Martin Reiss
- 20. März 2020
- 1 Min. Lesezeit
Kosten für ein Sky-Bundesliga-Abo können nach einer Entscheidung des
Finanzgerichts Düsseldorf bei entsprechender beruflicher Veranlassung als
Werbungskosten abzugsfähig sein. Im Streitfall ging es um einen bei einem
Lizenzfußballverein angestellten Torwarttrainer.
Im ersten Rechtsgang hatte das Finanzgericht den Werbungskostenabzug
noch mit dem Argument abgelehnt, Zielgruppe des Pakets „Fußball Bundesliga“
sei kein Fachpublikum, sondern die Allgemeinheit. Die entsprechenden
Kosten für ein Sky-Bundesliga-Abo seien daher – wie bei dem Bezug
einer Tageszeitung – immer privat veranlasst, auch wenn ein Steuerpflichtiger
ein berufliches Interesse daran habe. Im Revisionsverfahren folgte der Bundesfinanzhof
dieser Argumentation nicht. Aufwendungen für ein Sky-Bundeslig-Abo können danach Werbungskosten sein, wenn das Abo tatsächlich nahezu ausschließlich beruflich genutzt wird. Im zweiten Rechtsgang konnte das Finanzgericht Düsseldorf nun eine entsprechende, fast ausschließliche berufliche Veranlassung feststellen.
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