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  • AutorenbildMartin Reiss

Sky-Bundesliga-Abo als Werbungskosten

Kosten für ein Sky-Bundesliga-Abo können nach einer Entscheidung des

Finanzgerichts Düsseldorf bei entsprechender beruflicher Veranlassung als

Werbungskosten abzugsfähig sein. Im Streitfall ging es um einen bei einem

Lizenzfußballverein angestellten Torwarttrainer.


Im ersten Rechtsgang hatte das Finanzgericht den Werbungskostenabzug

noch mit dem Argument abgelehnt, Zielgruppe des Pakets „Fußball Bundesliga“

sei kein Fachpublikum, sondern die Allgemeinheit. Die entsprechenden

Kosten für ein Sky-Bundesliga-Abo seien daher – wie bei dem Bezug

einer Tageszeitung – immer privat veranlasst, auch wenn ein Steuerpflichtiger

ein berufliches Interesse daran habe. Im Revisionsverfahren folgte der Bundesfinanzhof

dieser Argumentation nicht. Aufwendungen für ein Sky-Bundeslig-Abo können danach Werbungskosten sein, wenn das Abo tatsächlich nahezu ausschließlich beruflich genutzt wird. Im zweiten Rechtsgang konnte das Finanzgericht Düsseldorf nun eine entsprechende, fast ausschließliche berufliche Veranlassung feststellen.

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