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⚖️ Macht ein Steuerberater Fehler – wer haftet dann?

  • Autorenbild: Martin Reiss
    Martin Reiss
  • 27. Okt. 2025
  • 3 Min. Lesezeit

Was Sie über Haftung, Verantwortung und Absicherung wissen sollten


Niemand ist unfehlbar – auch ein Steuerberater nicht. Doch was passiert eigentlich, wenn ein Steuerberater einen Fehler macht?

Müssen Sie dann für Steuernachzahlungen aufkommen – oder haftet die Kanzlei?


In diesem Beitrag erfahren Sie klar und verständlich, wer bei Fehlern wirklich haftet, wie die Haftung rechtlich geregelt ist, und welche Schutzmechanismen Mandanten in Deutschland haben.



💼 1. Grundsätzliches: Steuerberater sind haftbar für Fehler


Steuerberater tragen eine hohe Verantwortung: Sie vertreten Mandanten gegenüber dem Finanzamt, erstellen Steuererklärungen, Jahresabschlüsse und beraten in steuerlichen Fragen.Wenn dabei ein Fehler passiert, der finanzielle Schäden verursacht – z. B. durch Steuernachzahlungen, Zinsen oder Bußgelder –, kann der Steuerberater haftbar gemacht werden.


Die rechtliche Grundlage:

  • § 280 BGB (Schadenersatzpflicht bei Pflichtverletzung)

  • Steuerberatungsgesetz (StBerG)

  • Berufsordnung der Steuerberater (BOStB)


Damit gilt: Verletzt der Steuerberater schuldhaft seine Berufspflichten, haftet er grundsätzlich für den entstandenen Schaden.



🧾 2. Welche Fehler können passieren?


Fehlerquellen gibt es in der Steuerberatung viele. Die häufigsten sind:

  • Falsche oder verspätete Abgabe von Steuererklärungen

  • Übersehene Fristen (z. B. Voranmeldungen, Einspruchsfristen)

  • Falsche Berechnungen (z. B. Umsatzsteuer, Gewerbesteuer, Rückstellungen)

  • Unvollständige oder fehlerhafte Beratung

  • Nichtbeachtung aktueller Rechtsprechung oder Gesetzesänderungen

  • Versäumnisse bei der Datenübermittlung (z. B. elektronische Übertragung via ELSTER)


Wichtig: Auch Fehlinterpretationen steuerlicher Vorschriften können unter Umständen zu einer Haftung führen – insbesondere, wenn sie offensichtlich vermeidbar gewesen wären.



🛡️ 3. Berufshaftpflichtversicherung: Ihr Schutz als Mandant


Die gute Nachricht zuerst:Jede Steuerberaterin und jeder Steuerberater in Deutschland muss gesetzlich eine Berufshaftpflichtversicherungabschließen (§ 67 StBerG).

Das bedeutet: Wenn ein nachweislicher Beratungsfehler zu einem finanziellen Schaden führt, übernimmt die Haftpflichtversicherung des Steuerberaters den Schadenersatz bis zur vereinbarten Deckungssumme.


Typische Deckungssummen:

  • mindestens 250.000 € pro Schadensfall (gesetzliche Mindestdeckung)

  • häufig 1 – 2 Mio. € oder mehr bei größeren Kanzleien

Damit sind Mandanten gegen finanzielle Schäden durch Beratungsfehler zuverlässig abgesichert.



🧩 4. Wann haftet der Steuerberater – und wann nicht?


Die Haftung greift nicht automatisch bei jedem Fehler.Voraussetzung ist, dass der Steuerberater schuldhaft (also fahrlässig oder vorsätzlich) gehandelt hat und dass Ihnen daraus ein messbarer finanzieller Schaden entstanden ist.


Der Steuerberater haftet, wenn …

  • er Fristen schuldhaft versäumt, obwohl alle Unterlagen rechtzeitig vorlagen

  • er gesetzliche Änderungen ignoriert

  • er falsche Berechnungen erstellt

  • er falsche Auskünfte gibt, auf die Sie sich verlassen haben


Er haftet nicht, wenn …

  • Sie selbst Unterlagen verspätet oder unvollständig abgegeben haben

  • Sie trotz Hinweisen des Steuerberaters Entscheidungen anders getroffen haben

  • das Finanzamt einen Ermessensfehler macht oder eine abweichende Rechtsauffassung vertritt

  • eine steuerliche Einschätzung vertretbar, aber nachträglich anders bewertet wird (z. B. neue Urteile)


Kurz gesagt:

Die Haftung greift nur, wenn der Fehler nachweislich beim Steuerberater liegt – nicht bei unvollständigen Informationen von Mandantenseite.


📚 5. So läuft ein Haftungsfall ab


Wenn Sie glauben, dass Ihr Steuerberater einen Fehler gemacht hat, gehen Sie folgendermaßen vor:

  1. Gespräch suchen:Sprechen Sie zuerst offen mit Ihrem Steuerberater. Viele Missverständnisse lassen sich so klären – manchmal liegt der „Fehler“ beim Finanzamt oder einer geänderten Rechtslage.

  2. Sachverhalt prüfen lassen:Sollte sich der Verdacht bestätigen, prüft die Kanzlei den Fall intern oder meldet ihn der Berufshaftpflichtversicherung.

  3. Schadensmeldung:Der Steuerberater ist verpflichtet, den Versicherer über den möglichen Schaden zu informieren.

  4. Regulierung:Die Versicherung prüft den Sachverhalt und zahlt ggf. Schadenersatz, wenn ein haftungsrelevanter Fehler vorliegt.


Wichtig: Als Mandant müssen Sie nachweisen, dass Ihnen durch den Fehler tatsächlich ein finanzieller Schaden entstanden ist.



⚖️ 6. Begrenzung der Haftung – was erlaubt ist


Steuerberater dürfen die Haftung vertraglich begrenzen, z. B. in der Mandatsvereinbarung.Diese Begrenzung ist aber nur bis zur Höhe der gesetzlichen Mindestversicherungssumme zulässig und muss transparent vereinbart sein.

Beispiel:


„Die Haftung für einfache Fahrlässigkeit wird auf 1 Mio. € pro Schadensfall begrenzt.“

Trotz Haftungsbegrenzung bleibt die Versicherungspflicht bestehen – Sie sind also immer abgesichert.



🧠 7. Tipps, wie Sie Haftungsfälle vermeiden


  • Reichen Sie Unterlagen vollständig und rechtzeitig ein

  • Beantworten Sie Rückfragen Ihres Steuerberaters zügig

  • Dokumentieren Sie Absprachen und Entscheidungen schriftlich

  • Kontrollieren Sie Bescheide, Fristen und Übertragungen regelmäßig gemeinsam

  • Halten Sie sich an Empfehlungen und Hinweise Ihres Beraters

  • Führen Sie eine klare Kommunikation – besonders bei Sonderfällen oder neuen Themen


Gute Zusammenarbeit ist der beste Schutz vor Fehlern – auf beiden Seiten.


💬 8. Fazit: Ihr Steuerberater steht für Sicherheit – auch im Haftungsfall


Wenn ein Steuerberater einen Fehler macht, sind Sie als Mandant nicht schutzlos.Dank gesetzlicher Berufshaftpflichtversicherung, klarer Regeln und professioneller Standards ist Ihr finanzielles Risiko sehr gering.

In der Praxis werden die meisten Missverständnisse ohnehin im direkten Gespräch geklärt.


Vertrauen, offene Kommunikation und vollständige Unterlagen sind die beste Grundlage – und im Ernstfall schützt Sie die gesetzliche Absicherung Ihres Steuerberaters zuverlässig.


🧾 Kurz zusammengefasst:

  • Steuerberater haften für schuldhafte Fehler (§ 280 BGB, § 67 StBerG)

  • Jeder Steuerberater ist verpflichtend versichert

  • Sie erhalten Schadenersatz, wenn ein nachweislicher Fehler vorliegt

  • Haftungsbegrenzungen sind erlaubt, aber nur in engen Grenzen

  • Kommunikation & Vollständigkeit vermeiden fast alle Probleme


 
 

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