top of page

Strafverteidigung als Werbungskosten

  • Autorenbild: Martin Reiss
    Martin Reiss
  • 8. Aug. 2022
  • 1 Min. Lesezeit

Kosten der Strafverteidigung als Werbungskosen anzusetzen ist nur möglich, wenn die Kosten offensichtlich beruflich veranlasst sind. Die unterstellten Anschuldigungen müssen bei der Ausübung des Berufs begangen worden sein, ansonsten sind diese nicht abziehbar.

 
 

© 2026 REISS by PdL LLC 

Kanzleisitz: Neustraße 10 83512 Wasserburg am Inn
Telefon: Mo.-Do.: 09:00 - 12:00 Uhr 

Telefonnummer: 0049 8071 93100
Termine: Mo.-So.: 12:00 Uhr - 21:00 Uhr

Impressum • Initiativ-Bewerbung FAQ

  • Instagram
  • X
  • Facebook
bottom of page