Eigentümer von Elektrofahrzeugen haben die Möglichkeit das sogenannte Minderungspotenzial an Unternehmen zu veräußern, welche die Treibhausgaseminderungsquote zu erfüllen haben.
Befindet sich das entsprechende Fahrzeug im Betriebsvermögen, entstehen durch den Veräußerungserlös steuerliche Betriebseinnahmen.
Wurde das Fahrzeug dem Privatvermögen zugeordnet, unterliegen die Einnahmen durch die Veräußerung des Minderungspotentials nicht der Einkommensteuer.
Kommentare