Martin Reiss
Umsatzsteuer beim Schwimmen
Der Europäische Gerichtshof hat zur Umsatzsteuerpflicht von Schwimmkursen Stellung genommen. Der von einer Schwimmschule erbrachte Schwimmunterricht fällt demnach nicht unter den umsatzsteuerbefreiten Schul- und Hochschulunterricht.