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  • AutorenbildMartin Reiss

Umsatzsteuer beim Schwimmen

Der Europäische Gerichtshof hat zur Umsatzsteuerpflicht von Schwimmkursen Stellung genommen. Der von einer Schwimmschule erbrachte Schwimmunterricht fällt demnach nicht unter den umsatzsteuerbefreiten Schul- und Hochschulunterricht.

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