Umsatzsteuer beim Schwimmen
- Martin Reiss
- 15. März 2022
- 1 Min. Lesezeit
Der Europäische Gerichtshof hat zur Umsatzsteuerpflicht von Schwimmkursen Stellung genommen. Der von einer Schwimmschule erbrachte Schwimmunterricht fällt demnach nicht unter den umsatzsteuerbefreiten Schul- und Hochschulunterricht.
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