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  • AutorenbildMartin Reiss

Umsatzsteuer im Öffentlichen Bereich

Ab dem Jahr 2023 gelten die mit dem Jahressteuergesetz eingeführten Regelungen zur Umsatzbesteuerung von juristischen Personen des öffentlichen Rechts.

Daraus ergeben sich insbesondere die Erweiterung des unternehmerischen Bereiches und ergänzende Erklärungspflichten hinsichtlich der Umsatzsteuer

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