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Umsatzsteuerbefreit Impfen

  • Autorenbild: Martin Reiss
    Martin Reiss
  • 23. März 2021
  • 1 Min. Lesezeit

Leistungen durch Grippeschutzimpfungen und Sichtvergaben von Substitutionsmitteln einer Apotheke, sind von der Umsatzsteuerbefreit. Es wird von der Finanzverwaltung nicht beanstandet, soweit diese Umsätze vor dem 1 April 2021 durch den Unternehmer umsatzsteuerpflichtig behandelt wurden.

 
 
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