top of page
Suche
AutorenbildMartin Reiss

Umsatzsteuerbefreit Impfen

Leistungen durch Grippeschutzimpfungen und Sichtvergaben von Substitutionsmitteln einer Apotheke, sind von der Umsatzsteuerbefreit. Es wird von der Finanzverwaltung nicht beanstandet, soweit diese Umsätze vor dem 1 April 2021 durch den Unternehmer umsatzsteuerpflichtig behandelt wurden.

7 Ansichten0 Kommentare

Aktuelle Beiträge

Alle ansehen

Comments


bottom of page