Leistungen durch Grippeschutzimpfungen und Sichtvergaben von Substitutionsmitteln einer Apotheke, sind von der Umsatzsteuerbefreit. Es wird von der Finanzverwaltung nicht beanstandet, soweit diese Umsätze vor dem 1 April 2021 durch den Unternehmer umsatzsteuerpflichtig behandelt wurden.
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Steuerkanzlei.
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