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🏡 Wohnung an das eigene Kind vermieten – worauf Eltern achten sollten

  • Autorenbild: Martin Reiss
    Martin Reiss
  • 16. Sept.
  • 2 Min. Lesezeit

Das eigene Kind zieht zum Studium 📚 oder in die erste Arbeitsstelle 💼 und braucht eine Wohnung? Viele Eltern überlegen dann, ob sie ihre Wohnung oder ein Haus an das Kind vermieten sollen. Klingt praktisch: Das Kind hat ein Dach über dem Kopf 🏠, und die Eltern behalten die Immobilie in der Familie. Doch auch wenn es um die eigene Familie geht, sollte einiges bedacht werden – vor allem, wenn steuerliche Vorteile genutzt werden sollen.

Hier sind die wichtigsten Punkte, die Sie beachten sollten:


✍️ 1. Ein schriftlicher Mietvertrag – auch unter Familie

„Das machen wir mündlich, wir sind ja Familie“ – das klingt verlockend, ist aber riskant.👉 Besser: Schließen Sie mit Ihrem Kind einen ganz normalen Mietvertrag ab, wie Sie es auch mit einem fremden Mieter tun würden.

Darin gehören:

  • 📄 die genaue Beschreibung der Wohnung

  • 💶 die Höhe der Miete und Nebenkosten

  • 📆 Kündigungsfristen und Rechte & Pflichten


So haben beide Seiten Klarheit – und das Finanzamt erkennt die Vermietung als „echte“ Vermietung an.



💸 2. Die Miethöhe: nicht zu günstig ansetzen

Natürlich wollen viele Eltern ihr Kind unterstützen ❤️ – aber eine zu niedrige Miete kann steuerlich Probleme machen.

💡 Faustregel: Die Miete sollte mindestens zwei Drittel (66 %) der ortsüblichen Vergleichsmiete betragen.


  • Beispiel: Bei 600 € ortsüblich sollten Sie mindestens 400 € ansetzen.

  • Liegt die Miete deutlich darunter, können Sie viele Kosten nicht voll absetzen.



🔌 3. Nebenkosten: fair und nachvollziehbar

Auch innerhalb der Familie sollten Nebenkosten klar geregelt und abgerechnet werden.

  • 🔥 Heizung

  • 🚿 Wasser

  • 💡 Strom


👉 Am besten über Zähler oder eine nachvollziehbare Pauschale. Eine jährliche kleine Nebenkostenabrechnung wirkt seriös und schafft Transparenz.



💳 4. Mietzahlungen wirklich überweisen

Das Finanzamt schaut genau hin 👀: Wird die Miete nur auf dem Papier vereinbart oder auch tatsächlich gezahlt?

👉 Wichtig: Lassen Sie Ihr Kind die Miete regelmäßig per Überweisung zahlen – am besten zum Monatsanfang, wie bei jedem anderen Mietvertrag auch.❌ Barzahlungen oder unregelmäßige Überweisungen können Probleme machen.



🧾 5. Steuerliche Vorteile nutzen – aber richtig

Eltern können viele Kosten steuerlich geltend machen, wenn die Vermietung ernsthaft gestaltet ist:

  • 🏗️ Renovierungs- oder Instandhaltungskosten

  • 📉 Abschreibungen

  • 💰 Zinsen für Kredite


Aber: Sobald die Miete zu niedrig ist, können diese Vorteile eingeschränkt sein.



🎓 6. Blick auf BAföG und andere Leistungen

Falls Ihr Kind BAföG erhält, können Mietzahlungen Einfluss haben. Damit die Miete berücksichtigt wird, braucht es auch hier:

  • einen echten Mietvertrag 📄

  • und tatsächliche Zahlungen 💶



🛠️ 7. Praktische Tipps für Eltern

  • 🔍 Schauen Sie in den Mietspiegel oder Online-Portale, um die ortsübliche Miete zu kennen.

  • 📝 Nutzen Sie Muster-Mietverträge (z. B. vom Mieterbund oder Haus & Grund).

  • 💳 Lassen Sie Zahlungen über das Konto laufen – das schafft Nachweise.

  • 📞 Bei Unsicherheiten besser einmal kurz den Steuerberater fragen.



✅ Fazit

Eine Wohnung an das eigene Kind zu vermieten, kann eine tolle Lösung sein – sicher, fair und oft auch steuerlich interessant. Wichtig ist, dass alles so gehandhabt wird, als ginge es um einen fremden Mieter: klarer Vertrag ✍️, regelmäßige Zahlungen 💳, ortsübliche Miete 💶. So bleibt das gute Gefühl ❤️, dem eigenen Kind zu helfen, ohne später rechtliche oder steuerliche Probleme zu riskieren.



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