🏡 Wohnung an das eigene Kind vermieten – worauf Eltern achten sollten
- Martin Reiss

- 16. Sept.
- 2 Min. Lesezeit
Das eigene Kind zieht zum Studium 📚 oder in die erste Arbeitsstelle 💼 und braucht eine Wohnung? Viele Eltern überlegen dann, ob sie ihre Wohnung oder ein Haus an das Kind vermieten sollen. Klingt praktisch: Das Kind hat ein Dach über dem Kopf 🏠, und die Eltern behalten die Immobilie in der Familie. Doch auch wenn es um die eigene Familie geht, sollte einiges bedacht werden – vor allem, wenn steuerliche Vorteile genutzt werden sollen.
Hier sind die wichtigsten Punkte, die Sie beachten sollten:
✍️ 1. Ein schriftlicher Mietvertrag – auch unter Familie
„Das machen wir mündlich, wir sind ja Familie“ – das klingt verlockend, ist aber riskant.👉 Besser: Schließen Sie mit Ihrem Kind einen ganz normalen Mietvertrag ab, wie Sie es auch mit einem fremden Mieter tun würden.
Darin gehören:
📄 die genaue Beschreibung der Wohnung
💶 die Höhe der Miete und Nebenkosten
📆 Kündigungsfristen und Rechte & Pflichten
So haben beide Seiten Klarheit – und das Finanzamt erkennt die Vermietung als „echte“ Vermietung an.
💸 2. Die Miethöhe: nicht zu günstig ansetzen
Natürlich wollen viele Eltern ihr Kind unterstützen ❤️ – aber eine zu niedrige Miete kann steuerlich Probleme machen.
💡 Faustregel: Die Miete sollte mindestens zwei Drittel (66 %) der ortsüblichen Vergleichsmiete betragen.
Beispiel: Bei 600 € ortsüblich sollten Sie mindestens 400 € ansetzen.
Liegt die Miete deutlich darunter, können Sie viele Kosten nicht voll absetzen.
🔌 3. Nebenkosten: fair und nachvollziehbar
Auch innerhalb der Familie sollten Nebenkosten klar geregelt und abgerechnet werden.
🔥 Heizung
🚿 Wasser
💡 Strom
👉 Am besten über Zähler oder eine nachvollziehbare Pauschale. Eine jährliche kleine Nebenkostenabrechnung wirkt seriös und schafft Transparenz.
💳 4. Mietzahlungen wirklich überweisen
Das Finanzamt schaut genau hin 👀: Wird die Miete nur auf dem Papier vereinbart oder auch tatsächlich gezahlt?
👉 Wichtig: Lassen Sie Ihr Kind die Miete regelmäßig per Überweisung zahlen – am besten zum Monatsanfang, wie bei jedem anderen Mietvertrag auch.❌ Barzahlungen oder unregelmäßige Überweisungen können Probleme machen.
🧾 5. Steuerliche Vorteile nutzen – aber richtig
Eltern können viele Kosten steuerlich geltend machen, wenn die Vermietung ernsthaft gestaltet ist:
🏗️ Renovierungs- oder Instandhaltungskosten
📉 Abschreibungen
💰 Zinsen für Kredite
Aber: Sobald die Miete zu niedrig ist, können diese Vorteile eingeschränkt sein.
🎓 6. Blick auf BAföG und andere Leistungen
Falls Ihr Kind BAföG erhält, können Mietzahlungen Einfluss haben. Damit die Miete berücksichtigt wird, braucht es auch hier:
einen echten Mietvertrag 📄
und tatsächliche Zahlungen 💶
🛠️ 7. Praktische Tipps für Eltern
🔍 Schauen Sie in den Mietspiegel oder Online-Portale, um die ortsübliche Miete zu kennen.
📝 Nutzen Sie Muster-Mietverträge (z. B. vom Mieterbund oder Haus & Grund).
💳 Lassen Sie Zahlungen über das Konto laufen – das schafft Nachweise.
📞 Bei Unsicherheiten besser einmal kurz den Steuerberater fragen.
✅ Fazit
Eine Wohnung an das eigene Kind zu vermieten, kann eine tolle Lösung sein – sicher, fair und oft auch steuerlich interessant. Wichtig ist, dass alles so gehandhabt wird, als ginge es um einen fremden Mieter: klarer Vertrag ✍️, regelmäßige Zahlungen 💳, ortsübliche Miete 💶. So bleibt das gute Gefühl ❤️, dem eigenen Kind zu helfen, ohne später rechtliche oder steuerliche Probleme zu riskieren.

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