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Zahlungen zur Abgeltung des Urlaubs bei Tod des Arbeitnehmers sind beitragspflichtig

  • Autorenbild: Martin Reiss
    Martin Reiss
  • 11. März 2020
  • 1 Min. Lesezeit

Zahlungen zur Abgeltung von Urlaubsansprüchen

aus Anlass des Todes des Arbeitnehmers lösen eine Beitragspflicht

in der Sozialversicherung aus. Das haben die Spitzenorganisationen in

der Sozialversicherung am 20.11.2019 beschlossen.

Nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts hatten die

Erben eines verstorbenen Arbeitnehmers keinen Anspruch auf Urlaubsabgeltung,

wenn das Arbeitsverhältnis durch den Tod des Arbeitnehmers endete.

Mit Entscheidung aus 2019 hat sich das Bundesarbeitsgericht nun aber von seiner

bisherigen Rechtsprechung verabschiedet und sich der anderslautenden

Rechtsauffassung des Europäischen Gerichtshofs angeschlossen.

 
 
 

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