Zahlungen zur Abgeltung von Urlaubsansprüchen
aus Anlass des Todes des Arbeitnehmers lösen eine Beitragspflicht
in der Sozialversicherung aus. Das haben die Spitzenorganisationen in
der Sozialversicherung am 20.11.2019 beschlossen.
Nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts hatten die
Erben eines verstorbenen Arbeitnehmers keinen Anspruch auf Urlaubsabgeltung,
wenn das Arbeitsverhältnis durch den Tod des Arbeitnehmers endete.
Mit Entscheidung aus 2019 hat sich das Bundesarbeitsgericht nun aber von seiner
bisherigen Rechtsprechung verabschiedet und sich der anderslautenden
Rechtsauffassung des Europäischen Gerichtshofs angeschlossen.
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