Martin Reiss
Zweitwohnungssteuer absetzen
Im Rahmen der doppelten Haushaltsführung sind die abzugsfähigen Unterkunftskosten auf 1.000 Euro im Monat beschränkt.
Das Finanzgericht München hat in einem Urteil bestätigt, dass die Aufwendungen für die Zweitwohnungssteuer neben den gedeckelten Unterkunftskosten als Werbungskosten vollständig abzugsfähig sind.