Befreiung von der Bon-Ausgabepflicht
- Martin Reiss
- 12. März 2020
- 1 Min. Lesezeit
Seit dem 01. Januar 2020 hat der Gesetzgeber die Belegausgabepflicht bei der Nutzung einer elektronischen Registrierkasse vorgegeben. Daraus resultiert für viele Unternehmen ein zeitlicher Mehraufwand und darüber hinaus ein zusätzlicher Kostenfaktor.
Wird die Belegausgabepflicht nicht erfüllt, kann das Finanzamt Zwangsgelder zur Durchsetzung dieser Verpflichtung festsetzen. Jedoch besteht die Möglichkeit sich von der Pflicht zur Ausgabe der Kassenbons befreien zu lassen.
Für die Befreiung ist ein formloser Antrag schriftlich beim Finanzamt einzureichen. Die Voraussetzung für die Genehmigung des Antrags ist, dass das Unternehmen Leistungen an eine Vielzahl von nicht bekannten Personen erbringt. Des Weiteren muss im Antrag dargestellt werden, warum die Durchführung der Ausgabepflicht nachweislich eine konkrete Härte für das Unternehmen darstellt.
Über den Antrag wird durch die Finanzverwaltung nach eigenem Ermessen entschieden. Eine Ablehnung des Antrags muss deshalb begründet werden, kann jedoch mit einem Einspruch gegen die Ablehnung angefochten werden.
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