top of page

Frist bei Antrag auf Befreiung der RV-Pflicht

  • Autorenbild: Martin Reiss
    Martin Reiss
  • 28. Sept. 2022
  • 1 Min. Lesezeit

Angestellte, die geringfügig beschäftigt sind, können sich von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen, indem sie einen schriftlichen Antrag beim Arbeitgeber stellen.

Die Befreiung muss innerhalb von sechs Wochen beantragt werden, andernfalls besteht die Pflicht zur Abführung der Rentenversicherungsbeiträge für den Angestellten.

 
 

© 2026 REISS by PdL LLC 

Kanzleisitz: Neustraße 10 83512 Wasserburg am Inn
Telefon: Mo.-Do.: 09:00 - 12:00 Uhr 

Telefonnummer: 0049 8071 93100
Termine: Mo.-So.: 12:00 Uhr - 21:00 Uhr

Impressum • Initiativ-Bewerbung FAQ

  • Instagram
  • X
  • Facebook
bottom of page