Angestellte, die geringfügig beschäftigt sind, können sich von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen, indem sie einen schriftlichen Antrag beim Arbeitgeber stellen.
Die Befreiung muss innerhalb von sechs Wochen beantragt werden, andernfalls besteht die Pflicht zur Abführung der Rentenversicherungsbeiträge für den Angestellten.
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