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AutorenbildMartin Reiss

Kindergeldanspruch ist bei Krankheit in Gefahr

Ein Kind, welches einen Ausbildungsplatzt sucht, ist kindergeldrechtlich nicht als Kind zu berücksichtigen, wenn erkrankt ist und das Krankheitsende nicht absehbar ist. Eine Berücksichtigung des Kindes als behindertes Kind ist damit jedoch nicht ausgeschlossen.

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