🛒 Produkte über einen Online-Marktplatz verkaufen: Diese steuerlichen Punkte dürfen Sie nicht übersehen
- Martin Reiss

- vor 59 Minuten
- 2 Min. Lesezeit
Der Verkauf über Online-Marktplätze wie Amazon, eBay, Etsy oder Kaufland boomt.
Für viele Selbständige und Unternehmen ist E-Commerce heute ein zentraler VertriebskanaI. Doch während Umsätze schnell wachsen, werden die steuerlichen Pflichten häufig unterschätzt. Fehler können hier teuer werden – von Nachzahlungen bis hin zu Bußgeldern.
In diesem Beitrag erfahren Sie kompakt und praxisnah, worauf Sie steuerlich achten müssen, wenn Sie Produkte über einen Online-Marktplatz verkaufen und wie Sie rechtssicher starten. ✅
📌 1. Gewerbeanmeldung und steuerliche Registrierung
Sobald Sie regelmäßig mit Gewinnerzielungsabsicht verkaufen, gelten Sie steuerlich als gewerblich tätig – auch wenn es „nebenbei“ beginnt.
Wichtige Schritte:
Gewerbe anmelden
Fragebogen zur steuerlichen Erfassung beim Finanzamt ausfüllen
Steuernummer beantragen
ggf. Umsatzsteuer-ID (USt-IdNr.)
👉 Wichtig: Auch kleine Händler sind steuerpflichtig – „Hobbyverkauf“ schützt nicht automatisch vor Steuerpflicht.
💶 2. Umsatzsteuer richtig behandeln
Die Umsatzsteuer ist der häufigste Fehlerbereich im Onlinehandel.
Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG)
Wenn Ihr Umsatz:
im Vorjahr ≤ 25.000 € und
im laufenden Jahr voraussichtlich ≤ 100.000 €
beträgt, können Sie auf die Ausweisung der Umsatzsteuer verzichten.
Vorteile:
✔ weniger Bürokratie
✔ keine Umsatzsteuervoranmeldungen
Nachteile:
✖ kein Vorsteuerabzug
✖ weniger professioneller Eindruck im B2B-Bereich
Regelbesteuerung
Bei höheren Umsätzen:
19 % oder 7 % Umsatzsteuer ausweisen
Vorsteuerabzug möglich
monatliche oder vierteljährliche Meldungen
🌍 3. Verkäufe ins EU-Ausland (OSS-Verfahren beachten)
Verkaufen Sie an Privatkunden in andere EU-Länder, gilt:
➡ Umsatzsteuer im Bestimmungsland des Kunden
Seit Einführung des One-Stop-Shop (OSS) können Sie alle EU-Umsätze zentral über das deutsche Finanzamt melden.
Ohne OSS:
❌ Registrierungspflicht in jedem einzelnen EU-Land
Mit OSS:
✔ eine Meldung für alle Länder
✔ deutlich weniger Aufwand
🧾 4. Ordnungsgemäße Buchführung und Dokumentation
Online-Marktplätze stellen viele Daten bereit – aber nicht automatisch finanzamtskonform.
Sie müssen:
alle Umsätze vollständig erfassen
Gebühren und Provisionen buchen
Rechnungen archivieren
Zahlungsströme dokumentieren
GoBD-konforme Buchhaltung führen
💡 Tipp: Schnittstellen zwischen Marktplatz und Buchhaltungssoftware sparen enorm Zeit.
📦 5. Marktplatzhaftung und neue Meldepflichten
Marktplätze sind gesetzlich verpflichtet, Verkäuferdaten an das Finanzamt zu melden.
Das bedeutet:
Umsätze werden automatisch übermittelt
„vergessene“ Einnahmen fallen sofort auf
Steuerprüfungen nehmen zu
Transparenz ist daher zwingend erforderlich.
💰 6. Einkommensteuer & Gewerbesteuer
Ihre Gewinne unterliegen zusätzlich:
Einkommensteuer (Einzelunternehmer/Freiberufler)
ggf. Gewerbesteuer (ab Freibetrag von 24.500 €)
Gewinnermittlung:
Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) oder
Bilanzierung (bei größeren Unternehmen)
Eine saubere Struktur spart hier bares Geld.
⚠️ Typische Fehler im Onlinehandel
Diese Punkte führen besonders häufig zu Problemen:
❌ Privat- und Geschäftskonto vermischt
❌ Fehlende Belege
❌ Auslandslieferungen falsch versteuert
❌ Kleinunternehmergrenze überschritten, aber nicht gemeldet
❌ Plattformgebühren steuerlich nicht berücksichtigt
✅ Fazit: Frühzeitig steuerlich sauber aufstellen
Onlinehandel bietet enorme Chancen – aber nur mit korrekter steuerlicher Organisation bleibt der Gewinn auch wirklich Ihr Gewinn.
Wer von Anfang an:
richtige Umsatzsteuer wählt
Buchhaltung professionell führt
internationale Verkäufe korrekt behandelt
gesetzliche Meldepflichten beachtet
vermeidet spätere Nachzahlungen und Stress mit dem Finanzamt.
🚀 So können Sie sich auf das konzentrieren, was zählt: Ihr Wachstum.




